Employland-Rechtsanwältin erklärt internationalen Studierenden die Blue Card

„Interessiert sich Deutschland auch trotz der hohen Zahl der Flüchtlinge für uns?“, fragt eine junge Kolumbianerin. Ihr iranischer Sitznachbar hebt die Hand: „Kann ich mit der Blue Card Deutschland verlassen?“ Ein russischer Kommilitone wirft ein: „Was passiert, wenn ich die Blue Card habe und mein Arbeitgeber mir kündigt?“

Sie stammen aus dem Iran, der Türkei, Indien, Kolumbien, Russland und Nepal. 15 internationale Studierende aus Drittstaaten (Nicht-EU-Länder) der Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW Hamburg) und der Technischen Universität Hamburg (TUHH) sitzen am vergangenen Montag im Halbkreis im Veranstaltungsraum des Career Services der HAW Hamburg und informieren sich: Vor ihnen steht die Migrationsexpertin Güler Dogan, die mit dem Hamburger Unternehmen Employland zusammenarbeitet, das eine Online-Plattform zur Vermittlung von internationalen Absolventen in Deutschland und Fachkräften aus dem Ausland an Unternehmen in Deutschland betreibt. Als Referentin der Veranstaltung „Rechtliches zum Berufseinstieg in Deutschland“, organisiert vom Career Service der HAW Hamburg und Employland, klärt die Rechtsanwältin die Studierenden aus Drittstaaten über ihre rechtlichen Möglichkeiten nach ihrem Abschluss auf.

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Internationale Absolventen in Deutschland können nach Abschluss des Studiums einen 18-monatigen Aufenthalt für die Jobsuche erhalten Foto: g-stockstudio

Nach Abschluss: Aufenthalt zur Jobsuche

„Deutschland will Sie nach Ihrem Abschluss hier behalten, das Interesse an Ihnen ist sehr groß – auch trotz der hohen Zahl der Flüchtlinge“, das ist eine klare Aussage der Anwältin. Die Bundesregierung möchte die internationalen Studierenden für Deutschland gewinnen, schließlich ist Deutschland auf internationale Fachkräfte angewiesen.
Deshalb hat Deutschland durch Gesetzesänderungen in den letzten Jahren viele Erleichterungen eingeführt – für internationale Absolventen dabei die Möglichkeit geschaffen, nach ihrem Abschluss 18 Monate lang im Land zu bleiben, um einen Job zu finden (§ 16 Abs. 4 AufenthG). In dieser Zeit müssen sie krankenversichert sein und ihren Lebensunterhalt eigenständig sichern. Hierfür können sie jede Tätigkeit ausüben – es gibt keine Einschränkungen. Deutschland darf in dieser Zeit nicht verlassen werden, sonst erlischt der Aufenthalt.
„Die 18 Monate für die Jobsuche stehen Ihnen nur dann zu, wenn Sie den Aufenthalt für die Zeit unmittelbar nach Ihrem Abschluss beantragen. Wer erstmal zurück ins Herkunftsland reist, der verwirkt dieses Recht. Dann ist es aber möglich, aus dem Heimatland ein Visum zur Jobsuche zu beantragen. „Einreisen dürfen Sie dann aber nur für sechs Monate.“

Wichtig ist, dass die Studierenden bzw. Absolventen sich immer rechtzeitig um den Aufenthalt kümmern. „Es darf niemals eine Lücke entstehen“, sagt Dogan: „Wollen Sie nach Ihrem Abschluss in Deutschland bleiben, müssen Sie schon vor Ihrem Abschluss, mit dem Ihr derzeitiger Aufenthalt automatisch erlischt, zur Ausländerbehörde gehen und den zukünftigen Aufenthalt beantragen.“

Blue Card: Aufenthaltstitel mit Privilegien

Um eine Aufenthalts- und Beschäftigungserlaubnis beantragen zu können, muss der Job der Qualifikation angemessen sein.
„Gehen wir davon aus, Sie haben einen Job gefunden, der Ihrer Qualifikation entspricht. Dann gehen Sie mit Ihrem Arbeitsvertrag zur Ausländerbehörde und beantragen eine Aufenthaltserlaubnis.“
Hochschulabsolventen haben die Möglichkeit, eine Blue Card (§ 19a AufethG) zu beantragen. Wenn sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, können Sie die Aufenthaltserlaubnis nach §18 Abs. 4  beantragen.

Blue Card
Blue Card-Inhaber genießen viele Privilegien, z.B. in Bezug auf den Familiennachzug oder die Möglichkeit, schnell einen unbefristeten Aufenthalt zu erhalten

 

Voraussetzungen für die Blue Card

Die Voraussetzungen für die Blue Card sind ein Hochschulabschluss, eine Beschäftigung, die der Qualifikation angemessen ist, und ein Mindestjahresbruttogehalt 50.800 Euro. In Mangelberufen liegt die Mindestgrenze bei 39.624 Euro. Das gilt zum Beispiel für Ärzte und Ingenieure oder für Naturwissenschaftler, Mathematiker und IT-Fachkräfte

„Die Blue Card hat viele Vorteile“, erklärt die Rechtsanwältin. „Zum Beispiel: Habe ich eine andere Aufenthaltserlaubnis, dann darf ich Deutschland nur für sechs Monate verlassen, sonst erlischt der Aufenthaltstitel. „Wer aber eine Blue Card hat, der kann sich bis zu einem Jahr im Nicht-EU-Ausland aufhalten.“ Außerdem berechtigt die Blue Card zu visumfreien Aufenthalten von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen zu touristischen Zwecken innerhalb der EU. Inhaber einer Blue Card können nach 18 Monaten visumfrei in einen anderen EU-Staat einreisen und die Blue Card für diesen Mitgliedstaat innerhalb eines Monats beantragen.

Blue Card für bis zu vier Jahre

Ein weiterer Vorteil: „Wovon waren wir all die Jahre genervt? Immer wieder mussten wir für die Verlängerung unseres Aufenthalts zur Ausländerbehörde gehen.“
Mit der Blue Card aber will Deutschland es den begehrten internationalen Hochschulabsolventen einfacher machen. „Sie wird bei erstmaliger Erteilung in der Regel für eine Dauer von vier Jahren vergeben.“
Voraussetzung hierfür ist, dass der Arbeitsvertrag auch einen entsprechenden Zeitraum für die Beschäftigung vorsieht: Ist die Stelle auf zwei Jahre befristet, wird auch die Blue Card nur für diesen Zeitraum plus drei Monate vergeben, sie richtet sich immer nach der Dauer der Beschäftigung.

Rechtsanwältin Güler Dogan ist Expertin im Migrationsrecht und arbeitet mit Employland zusammen

„Was ist, wenn ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag habe?“, fragt einer der Studierenden. Auch dann, so Dogan, erhält man die Blue Card bei erstmaliger Erteilung maximal für vier Jahre. „Die Ausländerbehörde möchte prüfen, ob Sie die Voraussetzungen auch nach vier Jahren weiterhin erfüllen.“ Die Bundesregierung wolle so vermeiden, dass ausländische Fachkräfte öffentliche Gelder beziehen.
Doch natürlich habe, wer in Deutschland lebt und arbeitet, das Ziel, seinen Aufenthalt zu verfestigen, um nicht alle paar Jahre für die Verlängerung des Aufenthalts zur Ausländerbehörde gehen zu müssen und um langfristig planen zu können.

Mit Blue Card schnell zum unbefristeten Aufenthalt

Mit der Blue Card gibt es eine gute Nachricht: „Mit der Blue Card sind Sie privilegiert.“ Sie ermöglicht den schnellen Erhalt des Daueraufenthaltsrechts, also einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis. „Blue Card-Inhaber können die Niederlassungserlaubnis bereits nach 33 Monaten beantragen. Wer über ausreichend Deutschkenntnisse verfügt, sogar schon nach 21 Monaten.“
Für Nicht-Blue-Card-Inhaber gilt bisher: Eine Niederlassungserlaubnis kann beantragen, wer sich fünf Jahre legal in Deutschland aufgehalten hat und 60 Monate lang Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt hat.

Immer wieder heben sich die Hände der konzentrierten Zuhörer. „Was passiert, wenn ich eine Blue Card habe und den Job wechseln will?“ „Was passiert, wenn ich meinen Job verliere?“ „Wie lange dauert es nach meinem Antrag, bis ich die Blue Card erhalte?“ „Wenn mein Job in einer anderen Stadt ist, muss ich die Blue Card am aktuellen Wohnort beantragen oder dort, wo ich arbeiten werde?“

Blue Card innerhalb von zwei Wochen

Wer den Job wechselt, der muss erneut die Blue Card beantragen, erklärt die Anwältin. Sie wird immer nur für eine bestimmte Beschäftigung ausgestellt. Wer seinen Job verliert, der muss in der Regel zur Ausländerbehörde gehen und einen Aufenthalt zur Arbeitsplatzsuche beantragen.
Beantragt wird die Blue Card an dem Ort, an dem man seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat bzw. gemeldet ist
Und: Der Gesetzgeber hat die Ausländerbehörde verpflichtet, beschleunigt zu entscheiden. „Eine Blue Card erhält man relativ schnell, in der Regel innerhalb von zwei Wochen.“

Als Blue Card-Inhaber Familie nachholen

Einen weiteren Vorzug hebt Migrationsexpertin Dogan hervor: Blue Card-Inhaber können ihre Familienmitglieder nachholen ohne dass diese Deutschkenntnisse nachweisen müssen. Sie habe in den vergangenen Jahren viele Familienzusammenführungen an den erforderlichen Deutschkenntnissen scheitern sehen. „Ich zum Beispiel komme aus Ostanatolien aus den Bergen, wo es viele Analphabeten gibt. Wie sollen Analphabeten die deutsche Sprache lernen und wo soll man in ostanatolischen Bergen Deutsch lernen? Um die Sprache zu lernen, muss man für einen Deutschkurs extra in die nächstgelegene Großstadt reisen.“
Die Familie nachholen, das bedeutet, Ehepartner und Kinder nach Deutschland zu holen. Weitere Familienangehörige können grundsätzlich nicht nachziehen, es sei denn es liegen Härtefalle vor wie zum Beispiel eine Pflegebedürftigkeit. Diese muss nachgewiesen werden, aber auch, dass es keine weiteren Angehörigen vor Ort gibt, die die Pflege übernehmen können.

Der Career Service der HAW Hamburg unterstützt mit Beratungs- und Veranstaltungsangeboten Studierende und Absolventen/innen am Übergang von der Hochschule ins Berufsleben bei der beruflichen Orientierung und Weiterentwicklung, beim Ausbau ihrer (über-)fachlichen Kompetenzen, im Bewerbungsprozess sowie auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit oder ihren Überlegungen dazu.
Die Angebote stehen Studierenden und Absolventen/innen der HAW Hamburg bis zu einem Jahr nach erfolgreichem Abschluss unentgeltlich offen.
Der Vortrag war der Abschluss der Vortragsreihe „Arbeiten in Deutschland“ des Career Services der HAW Hamburg für Studierende mit Deutsch als Zweit- oder Fremdsprache.

Die Employland GmbH hat es sich zur Aufgabe gemacht, internationale Absolventen aus Deutschland und Fachkräfte aus der ganzen Welt an Unternehmen in Deutschland zu vermitteln. Fachkräfte erstellen auf der deutsch- und englischsprachigen Vermittlungsplattform ihr persönliches Profil und werden so von Arbeitgebern in Deutschland gefunden. Die Vermittlung ist für Fachkräfte kostenlos. Außerdem kümmert Employland sich auf Wunsch auch um die Bürokratie und hilft bei der Beschaffung von Einreisevisum, Aufenthalts- und Beschäftigungserlaubnis sowie der Anerkennung der Qualifikation, wenn erforderlich.

Auch in unserem Blog: Vor elf Jahren kam Shyam Machiraju aus Indien für sein Master-Studium nach Hamburg. Heute ist der Inder Ingenieur und Projektleiter in einem internationalen Unternehmen. Hier übernimmt er eine wichtige Rolle: Nicht nur als Fachmann des Ingenieurswesen, sondern auch als Kulturvermittler. Er gab uns ein Interview. Imanuel Hakiki (24) aus Jakarta, Indonesien, hat kürzlich sein Studium der Umwelttechnik an der Hochschule Esslingen absolviert und und hat nun einen Job. Im Interview teilt er seine Erfahrungen mit Deutschland und der deutschen Kultur.

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