
Unter der Anerkennung einer ausländischen Qualifikation versteht man die Anerkennung der Gleichwertigkeit: Die zuständige Anerkennungsstelle prüft, ob Ihr Abschluss gleichwertig ist mit dem deutschen Referenzberuf.
2012 wurde das Anerkennungsgesetz eingeführt, das die Anerkennung von Auslandsqualifikationen erleichtern soll:
10 Fakten zum Anerkennungsgesetz
Die Anerkennungsstelle erkennt Ihren Abschluss an, wenn sie keine wesentlichen Unterschiede feststellt. Stellt sie wesentliche Unterschiede fest, dann kann sie eine „Teilanerkennung“ aussprechen. Durch Nachqualifizierungen können Sie dann die volle Anerkennung erhalten. So läuft es ab:
Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation – wie muss ich vorgehen?
Anerkennungsverfahren: Ablauf, Ergebnis und dann?
Je nach Beruf und Herkunftsland variiert, ob Sie Ihren Abschluss anerkennen lassen müssen oder nicht, um in diesem in Deutschland arbeiten zu dürfen. In reglementierten Berufen ist die Anerkennung ein Muss. In nicht-reglementierten Berufen ist sie nicht erforderlich. Sie kann aber auch hier nützlich sein.
Reglementierte und nicht-reglementierte Berufe: Anerkennung der ausländischen Qualifikation.
Wenn Sie in Deutschland leben und Ihnen die finanziellen Mittel für das Anerkennungsverfahren fehlen, können Sie einen Zuschuss für die entstehenden Kosten eines Anerkennungsverfahrens beantragen (Es handelt sich um ein zeitlich begrenztes Projekt: Anträge können bis zum 30.09.2019 gestellt werden). Lesen Sie hier, wie Sie den Zuschuss beantragen können, was gefördert wird und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen:
Zuschuss für Anerkennung der Qualifikation: Wie Sie ihn beantragen
Weitere Infos:
Informationen auf Arabisch gibt es bei Anerkennung-in-Deutschland.
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Bundesinstitut für Berufsbildung
Telefon-Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“