Familiennachzug

Grundsätzlich können Sie Ihre Familie nach Deutschland nachholen: Die Aufenthaltserlaubnis wird zum Schutz von Ehe und Familie erteilt  (§ 27 Abs. 1, AufenthG).

Ehepartner und Kinder

Familiennachzug Ehepartner Kinder
Foto: Sam74100

Lesen Sie hier über die Voraussetzungen, wenn Sie Ihren Ehe- oder Lebenspartner nachholen möchten:

Nachzug des Ehepartners/ des Lebenspartners

Lesen Sie hier über die Voraussetzungen, wenn Sie Ihre Kinder nachholen möchten:

Nachzug der Kinder

Sonstige Angehörige

Familiennachzug sonstige Angehörige
Foto: Monkey Business Images

Sonstige Angehörige (z.B. Geschwister, Eltern) können nur im Ausnahmefall nachziehen, und zwar, wenn es darum geht, eine außerordentlichen Härte zu vermeiden, wie zum Beispiel im Falle von Pflegebedürftigkeit.

Nachzug von sonstigen Angehörigen

Voraussetzungen

Eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug (§ 29 AufenthG) wird Ihrer Familie erteilt, wenn

Aufenthaltserlaubnis

Die Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug (§ 27 Abs. 4, AufenthG) ist ein befristeter Aufenthaltstitel, der an Ihren Aufenthaltstitel gebunden ist:

  • Er wird für mindestens ein Jahr und längstens für die Gültigkeitsdauer Ihrer Aufenthaltserlaubnis erteilt.
  • Erwirbt Ihr Familienangehöriger eine eigene Aufenthaltserlaubnis, entfällt die Zweckgebundenheit.

Arbeitserlaubnis

Ihre Familienangehörigen dürfen in Deutschland arbeiten (§ 27 Abs. 5 AufenthG). Ist Ihr eigener Zugang zu Arbeitsmarktzugang

  • ein gleichberechtigter Arbeitsmarktzugang (bei Niederlassungserlaubnis und des Daueraufenthalts-EU), dann erhalten diesen auch Ihre Angehörigen oder
  • ein nachrangiger Arbeitsmarktzugang, dann erhalten auch Ihre Angehöriger einen nachrangigen Zugang

 Familiennachzug: Ankunft in Deutschland

Wenn Ihre Familie in Deutschland angekommen ist, müssen Sie sie beim Einwohnermeldeamt und bei der zuständigen Ausländerbehörde anmelden.

Dafür benötigen Sie folgende Unterlagen

  • Pässe
  • Geburts- und Heiratsurkunden
  • Gehalts- oder Steuerbescheinigungen
  • Mietnachweise
  • gegebenenfalls weitere Dokumente (je nach spezieller familiärer Situation)

 

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