Die Niederlassungserlaubnis (§ 9 AufenthG) ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für den Erhalt der Niederlassungserlaubnis sind:
Der Antragsteller
- besitzt seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis
- sichert eigenständig seinen Lebensunterhalt
- weist ausreichende Deutschkenntnisse, Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland nach
(Diese können Sie z.B. in einem Integrationskurs erwerben) - hat keine Vorstrafen vorliegen
- hat mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung erbracht
- verfügt über ausreichend Wohnraum für sich und gegebenenfalls Familienangehörige
Gut zu wissen:
Inhaber einer Blauen Karten EU erhalten die Niederlassungserlaubnis bereits nach 33 Monaten.
Inhaber der Blauen Karte EU, die Deutschkenntnisse (Stufe B1) nachweisen, können die Niederlassungserlaubnis bereits nach 21 Monaten beantragen.