Blaue Karte EU – Blue Card Germany

Die Blaue Karte EU (§ 19a AufenthG) ist ein befristeter Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Drittstaatenangehörige aller Berufsgruppen, die in Deutschland (Europa) arbeiten wollen.

Voraussetzungen für die Blaue Karte EU

  • Hochschulabschluss oder eine vergleichbare Qualifikation
  • Nachweis eines Arbeitsverhältnisses oder mindestens ein konkret vorliegendes Arbeitsplatzangebot
  • Mindestbruttojahresgehalt: 52.000 Euro (2017)

Ausnahme:
Das Mindestbruttojahresgehalt liegt bei 40.560 Euro (2017) für Mangelberufe:
Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure, IT-Fachkräfte und Ärzte.
In solchem Fall muss die Bundesagentur für Arbeit der Beschäftigung zustimmen
– es sei denn, der Hochschulabschluss wurde in Deutschland erworben

Blue Card
Blaue Karte EU

Gut zu wissen:
1. Es gibt keine Vorrangprüfung
2. Deutschkenntnisse sind grundsätzlich nicht erforderlich

Jedoch:
Deutschkenntnisse können dann erforderlich sein, wenn es durch Sonderregelungen in den verschiedenen Fachgesetzen geregelt ist.
Das heißt: Möchte der Antragsteller in einem der reglementierten Berufe arbeiten, deren Fachgesetzen Deutschkenntnisse vorschreiben, sind diese Kenntnisse für die Anerkennung seiner Qualifikation erforderlich.

Gültigkeit

  • Die Blaue Karte EU ist auf maximal vier Jahre befristet
  • Ist die Dauer des Arbeitsvertrag kürzer als vier Jahre, wird der Aufenthaltstitel auf die Dauer des Vertrages plus drei Monate befristet
  • Während dieser Zeit darf der Inhaber sich bis zu zwölf aufeinander folgende Monate außerhalb der EU aufhalten
  • Innerhalb der EU darf er sich (visumsfrei) 90 Tage von 180 Tagen im Ausland befinden
  • Er kann nach 18 Monaten in einen anderen EU-Mitgliedsstaat weiterwandern und hier innerhalb eines Monats eine Blaue Karte EU für diesen Staat beantragen

Daueraufenthaltsrecht

Ein Inhaber einer Blauen Karte EU erhält eine unbefristete Niederlassungserlaubnis, wenn

  • er über 33 Monate eine entsprechend qualifizierte Beschäftigung ausgeübt hat
  • er in diesen 33 Monaten Beiträge für eine Altersversorgung gezahlt hat

Gut zu wissen:
Wer Sprachkenntnisse der Stufe B 1 nachweist, kann die Niederlassungserlaubnis bereits nach 21 Monaten erhalten

Beachten Sie:
Unterbrechen Sie Ihren Aufenthalt und befinden sich zwischenzeitlich im Nicht-EU-Ausland, wird Ihnen diese Zeit eventuell nicht angerechnet, wenn Sie eine Niederlassungserlaubnis beantragen

Ort der Antragstellung

  • Der Antrag für die Blaue Karte EU muss vor der Einreise bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung erfolgen

Ausnahme 1:
Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, der Republik Korea, Neuseelands und der USA können ohne Visum einreisen und innerhalb von 3 Monaten nach Einreise die Blue Card bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen.

Ausnahme 2:
Wer mit dem Visum eingereist ist, das der Arbeitssuche gilt und einen Arbeitsplatz gefunden hat,
kann den Aufenthaltstitel vor Ort in Deutschland beantragen.

Ehegattennachzug

Nachziehende Ehegatten

  • haben grundsätzlich Anspruch auf einen Aufenthaltstitel (§ 27 AufenthG)
  • haben freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt (§ 27 Abs. 5 AufenthG)
  • müssen keine Deutschkenntnisse nachweisen

Gebühren

Die Gebühren dürfen per Gesetz  140 Euro für die Blaue Karte EU und 100 Euro für deren Verlängerung nicht überschreiten.

 

 

Weitere Infos:

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Auswärtiges Amt