Blue Card kann Asylverfahren entlasten

Die EU-Kommission hat den Vorschlag gemacht, den Zugang zur Blue Card auch für Flüchtlinge zu ermöglichen – unter der Voraussetzung, dass sie die Bedingungen für den Erhalt der Blue Card erfüllen und zudem als anerkannter Flüchtling in dem jeweiligen Land arbeiten dürfen.

 Das Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit (IZA) in Bonn wünscht sich, dass die Regelung noch weiter ginge. Nicht erst nach positiv beschiedenem, sondern bereits während des Asylverfahrens, sollte Flüchtlingen ein sogenannter „Spurenwechsel“ und somit der Zugang zur Blue Card und anderen Aufenthaltstiteln möglich sein. Das sei nicht nur wichtig, um den Fachkräftemangel in Deutschland zu lindern, sondern habe zugleich den positiven Effekt, die Asylverfahren in Deutschland zu entlasten, sagt Dr. Ulf Rinne vom IZA in Bonn:

Durch die Öffnung anderer Zuwanderungsmöglichkeiten wie der Blue Card könnte das Asylverfahren sowohl auf direktem als auch auf indirektem Weg entlastet werden. Auf direktem Weg bietet etwa die Möglichkeit zum „Spurwechsel“ die Chance, das Asylverfahren für die eigentliche Zielgruppe mit noch größerer Sorgfalt und Einzelfallgerechtigkeit durchzuführen. Flüchtlinge, die besondere Qualifikationen mitbringen, könnten dann in Verfahren der Arbeitsmigration wechseln und würden keine Kapazitäten im Asylverfahren binden. Dies betrifft nicht nur Personen mit guter Bleibeperspektive, sondern auch Personen ohne Aussicht auf Anerkennung im Asylverfahren. Eine Entlastung des Asylverfahrens resultiert darüber hinaus auch auf indirektem Weg, also durch Verhaltensänderungen der Zuwanderer noch im Heimatland. Zumindest einige von ihnen wählen heute nur deshalb die beschwerlichen und gefährlichen Fluchtrouten nach Europa, weil ihnen keine anderen Kanäle der legalen Zuwanderung offen stehen oder weil die legalen Wege der Zuwanderung nicht kennen. Verhaltensänderungen dürften sich daher vor allem bei Hochqualifizierten und Fachkräften bemerkbar machen sowie bei Personen, die ihre Wanderungsentscheidung im weitesten Sinne „planen“.

 

Auch in unserem Blog: Lesen Sie, welche Änderungen in den Zugangsvoraussetzungen zur Blue Card die EU-Kommission vorschlägt. Wie die aktuellen Regelungen für den Erhalt der Blue Card aussehen, erfahren Sie hier. Im Interview mit dem Sprecher des Instituts zur Zukunft der Arbeit (IZA) in Bonn, erklärt dieser, warum trotz Blue Card der große Erfolg qualifizierter Zuwanderung ausblieb. In diesem Beitrag lesen Sie, warum das geplante Integrationsgesetz kein Ersatz für ein notwendiges Einwanderungsgsetz ist. Vielleicht sind unsere anderen Interviews mit Dr. Ulf Rinne interessant für Sie: Zuwanderungsgesetz: Das IZA empfiehlt Punktesystem und drei Säulen und Zuwanderung mit Punkten: Ein Experte über das neue Modellprojekt.

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