Blue Card jetzt auch für Flüchtlinge?

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Hochqualifizierte aus Nicht-EU-Staaten gewinnen und so dem Fachkräftemangel in der EU begegnen – Das ist seit mehreren Jahren ein Anliegen Europas. 2009 wurde deshalb die Blue Card für Drittstaatenangehörige eingeführt. Flüchtlinge, die sich im Land befinden, können sie nicht erhalten. Ändert sich das bald?

Blue Card
Flüchtlinge sollen Zugang zur Blue Card erhalten, das schlägt die EU-Kommission vor Foto: Monkey Business Images / Dreamstime.com

Hochqualifizierte aus Drittstaaten können den befristeten Aufenthaltstitel (u.a.) für Deutschland erhalten. Für hochqualifizierte Flüchtlinge im Land gilt das nicht, da sie illegal eingereist sind. Um die Blue Card erhalten zu können, müssten sie das offizielle Visumsverfahren durchlaufen: Sie müssten in ihr Herkunftsland zurück, ein Einreisevisum für Deutschland beantragen, mit diesem einreisen und vor Ort die Blue Card beantragen – für einen Arzt aus Syrien oder einem Ingenieur aus dem Irak in der Regel undenkbar.

Blue Card für Flüchtlinge

Nun sollen Flüchtlinge, die sich in einem EU-Staat befinden, Zugang zur Blue Card erhalten, das berichtet faz.net: „Voraussetzung dafür ist, dass sie die Bedingungen für die Zuteilung der Blue Card erfüllen und zudem als anerkannter Flüchtling in dem Land arbeiten dürfen“, berichtet faz.net.

Gegner einer solchen Änderung ist laut handelsblatt.de unter anderem Innenminister Thomas de Maizière: Er befürchtet, dass die Aussicht auf eine Blue Card viele Flüchtlinge anlockt.

Ganz anders äußert sich dazu Mark Fallak, Sprecher des Forschungsinstituts zur Zukunft der Arbeit (IZA) in Bonn, der bereits Monate zuvor auf Anfrage von Employland Stellung genommen hat und forderte, dass Flüchtlingen (nicht erst nach positiv beschiedenem) sogar bereits während des laufenden Asylverfahrens ein Spurenwechsel ermöglicht werden solle:

Hier besteht ganz klar Nachbesserungsbedarf. Es muss möglich sein, dass Flüchtlinge bei entsprechender Qualifikation direkt in ein reguläres Zuwanderungsverfahren wechseln.

Grundlegende Änderungen der Blue Card – Regelungen

Die Zugangsvoraussetzungen für die Blue Card sollen laut faz.net zudem grundlegend überarbeitet werden. So will die EU-Kommission Anreize schaffen, um die qualifizierte Zuwanderung zu erhöhen, die bisher trotz der Regelung seit 2009 zum Großteil ausblieb. Die Änderungen umfassen laut faz.net:

 

  • Die Einkommensgrenzen für den Erwerb der Blue Card sollen gesenkt werden:
    Statt bei mindestens dem Anderthalbfachen des durchschnittlichen Einkommens im betroffenen EU-Staat zu liegen, soll die Grenze im Extremfall  (d.h. für sehr junge Fachkräfte und bei hohem Fachkräftemangel) auf 80 Prozent des Referenzeinkommens begrenzt werden können
  • Der Arbeitsvertrag, den Bewerber vorlegen müssen, um die Blue Card zu erhalten, muss eine Laufzeit von mindestens sechs Monaten haben (bisher: 12 Monate)
  • Bereits nach drei Jahren soll der Inhaber der Blue Card sich um ein dauerhaftes Bleiberecht bewerben können (bisher: fünf Jahre)
  • Für Besitzer der Blue Card soll es unbürokratischer werden, sich in der EU zu bewegen und niederzulassen.
  • Neben seiner Angestelltentätigkeit soll der Blue Card-Inhaber auch als Selbstständiger arbeiten dürfen
  • Der Familiennachzug für Hochqualifizierte soll erleichtert werden

Gute Integration von Flüchtlingen führt zu Wirtschaftswachstum

Der offizielle Vorschlag der Kommission muss noch von den Mitgliedstaaten und dem Europaparlament angenommen werden.

Aus dem faz.net-Bericht geht auch hervor, dass die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) die Pläne der Kommission begrüße und auch empfehle, die Anerkennung von Berufsqualifikationen zu erleichtern.

Letztere legte am Dienstag eine neue Studie zu den Auswirkungen der Flüchtlingskrise auf die Wirtschaft der EU vor. Für Deutschland war das Ergebnis: Würden die Flüchtlinge gut integriert, könne das Wachstum im Jahr 2017 um 0,4 bis 0,8 Prozent höher ausfallen.

 

In unserem Blog: Wie die aktuellen Regelungen für den Erhalt der Blue Card aussehen, erfahren Sie hier. Im Interview mit dem Sprecher des Instituts zur Zukunft der Arbeit (IZA) in Bonn, erklärt dieser, warum trotz Blue Card der große Erfolg qualifizierter Zuwanderung ausblieb. In diesem Beitrag lesen Sie, warum das geplante Integrationsgesetz kein Ersatz für ein notwendiges Einwanderungsgsetz ist.

Beitragsbild: Wavebreakmedia Ltd / Dreamstime.com

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