Anerkennungsverfahren: Ausländische Abschlüsse meist anerkannt

reglementirte Berufe Anerkennungsgesetz

Immer mehr Ausländer beantragen die Anerkennung ihrer im Herkunftsland erworbenen Qualifikation in Deutschland. Der Großteil der Abschlüsse wird anerkannt. Das geht aus dem Bericht zum Anerkennungsgesetz 2016 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hervor.
Wir nennen Ihnen die wichtigsten Zahlen und Fakten aus dem Report.

Vor vier Jahren wurde das Anerkennungsgesetz eingeführt, das einen allgemeinen Rechtsanspruch auf Prüfung der Gleichwertigkeit des ausländischen Abschlusses begründet. Der Bericht zum Anerkennungsgesetz berichtet jährlich über Entwicklung, Erfolge und Bedarfe.

Zahl der anerkannten Abschlüsse steigt

Der Erfolg des Anerkennungsgesetzes zeigt sich laut Bericht durch eine hohe Anerkennungsquote: 78 Prozent der im Jahr 2014 gestellten Anträge für bundesrechtlich geregelte Berufen wurden mit „voller Gleichwertigkeit“ beschieden.
Die Ablehnungsquote war mit 3,6 Prozent laut Bericht „sehr niedrig“.

  • 44.000 Anträge wurden allein zu bundesrechtlich geregelten Berufen von 2012 bis 2014 gestellt
  • Zwei Drittel aller Antragsteller zwischen 2012 und 2015 verfügten über mindestens einen Hochschulabschluss, ein Drittel über einen Ausbildungsabschluss
  • In reglementierten Berufen stieg die Zahl der Antragstellungen stark:
    Von 8775 Anträgen (2012) über 12.057 Anträgen (2013) auf 13.485 Anträge in 2014
  • Auch in nicht-reglementierten Berufen stieg die Zahl der Anträge:
    Von 2124 Anträgen (2012) über 3.420 Anträge (2013) auf 4.146 Anträge in 2014
  • Die häufigsten Ausbildungsstaaten der Antragstellenden waren Polen, Rumänien
    sowie Bosnien und Herzegowina
  • Mehr als 60 Prozent der Anträge 2014 bezogen sich auf die Anerkennung als Ärztin beziehungsweise Arzt oder Gesundheits- und Krankenpflegerin beziehungsweise -pfleger, also auf Berufe mit hohem Fachkräftemangel

60 Prozent der beratenen Flüchtlinge sind Syrer

Die IQ-Erstanlaufstellen haben im Zeitraum 1.Juni bis 31.Dezember 2015 insgesamt 2.869Flüchtlinge zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse beraten.

  • Den größten Anteil an beratenen Flüchtlingen stellen mit 60 Prozent Syrer dar
  • An zweiter und dritter Stelle folgen iranische und afghanische Staatsangehörige
  • Viele der Verfahren wurden positiv beschieden, bei den Verfahren von Syrerinnen und Syrern wurde bei mehr als drei Viertel die volle Gleichwertigkeit festgestellt

Anerkennungsverfahren dauern im Durchschnitt 79,9 Tage

Die durchschnittliche Dauer der Anerkennungsverfahren (vom Vorliegen der vollständigen Unterlagen bis zum ersten rechtsmittelfähigen Bescheid) betrug 2014  durchschnittlich 79,9 Tage

  • Dabei gab es teilweise starke Unterschiede zwischen einzelnen Referenzberufen:
    Die Spannweite reichte von durchschnittlich etwa 30 bis zu 171 Tagen
  • Für 6.660 Verfahren  (44,9 Prozent) der beschiedenen Verfahren wurde 2014 laut in weniger als einem Monat ein (erster) Bescheid erstellt
  • In 62,1 Prozent der Fälle lag in weniger als zwei Monaten ein Bescheid vor
  • In acht von zehn Fällen dauerte das Verfahren bis zum ersten rechtsmittelfähigen Bescheid weniger als vier Monate. Aber auch , wenn ein Verfahren
  • Bei rund 7.300 Verfahren kam es zu einer Verlängerung, da die vorgelegten Unterlagen für eine Gleichwertigkeitsprüfung nicht ausreichten und Unterlagen nachgefordert werden mussten

Die Zahl der Anträge für duale Ausbildungsberufe um 20 % gestiegen

Der Anteil der Anträge zur Anerkennung eines dualen Ausbildungsberufs an allen Berufsgruppen steigt von Jahr zu Jahr.

  • 2014 wurden insgesamt 3.453 Bescheide für nicht reglementierte Berufe erstellt: Eine Steigerung von über 20 Prozent gegenüber dem Vorjahr
  • In fast 95 Prozent der Bescheide wurde eine volle oder teilweise Gleichwertigkeit der erworbenen Berufsqualifikation mit der deutschen Referenzqualifikation festgestellt
  • Von allen dualen Ausbildungsberufen wurde in 2014 am häufigsten eine Anerkennung für die Berufe Bürokauffrau/mann und Elektroniker/in beantragt

Das Onlinemagazin migazin weist daraufhin: Auch trotz der Erfolge sei „man von den anfänglich aufgestellten Zielen nach wie vor weit entfernt.“ Demnach hätten bereits  300.000 Einwanderer vom Anerkennungsgesetz profitieren sollen.

 

Auch in unserem Blog: Alle Informationen rund um das Thema Anerkennung der Qualifikation. Hier erfahren Sie, wie Sie vorgehen müssen, wenn Sie ein Anerkennungsverfahren beantragen möchten. Lesen Sie auch: ProRecognition: Anerkennungsberatung im Ausland oder Neues Projekt: Berufsanerkennung von Zuwanderern fördern.

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert