Ausländische Abschlüsse richtig einschätzen – So geht’s!

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Eine Bewerbung aus dem Ausland weist nicht immer den vertrauten Bachelor oder Master auf. Stattdessen steht dort vielleicht ein „Ingeniero“, „Licenciado“ oder „Técnico“. Wie können Sie solche ausländischen Abschlüsse einschätzen? Wir zeigen Ihnen wie Sie herausfinden, ob der Bewerber ein Studium oder eine Ausbildung absolviert hat, welchem deutschen Abschluss seine Qualifikation entspricht und was seine Noten bedeuten.

Für Personaler wird es immer wichtiger, ausländische Abschlüsse einschätzen zu können, je weiter der Fachkräftemangel sich ausbreitet. Aus Branchen wie dem MINT-Bereich (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik) sind ausländische Mitarbeiter kaum noch wegzudenken. Auch die Gesundheits- und Pflegebranche setzt zunehmend auf Personal aus dem Ausland.

Unterschiedliche Bildungssysteme und Notensysteme sowie fremdsprachige Zeugnisse und Abschlussbezeichnungen machen es zur Herausforderung, Lebensläufe miteinander zu vergleichen.

Bei Tätigkeiten in der Pflege, bei Lehrern und einigen anderen Berufen, die in Deutschland reglementiert  sind, muss die ausländische Qualifikation letztendlich auch von staatlichen Anerkennungsstellen beurteilt werden. Vorher dürfen reglementierte Berufe in Deutschland nicht ausgeübt werden. Doch auch hier möchten Sie vielleicht zunächst selbst eine ungefähre Einschätzung haben, bevor Sie mit einem Bewerber ins Gespräch gehen.

Hier erfahren Sie, wo Sie relevante Tools und Informationen finden, um ausländische Lebensläufe bewerten zu können und die richtige Entscheidung bei der Vorauswahl der Kandidaten zu treffen.

Hochschulzeugnisse: Ausländische Abschlüsse einschätzen mit Anabin

Um einen Hochschulabschluss einzuschätzen, schauen Sie am besten als erstes bei Anabin, dem Infoportal der Kultusministerkonferenz.

Dort erfahren Sie zum Beispiel, dass der spanische Abschluss „Ingeniero Aeronáutica“, zu Deutsch „Luft- und Raumfahrtingenieur“, ein vier- bis sechs-jähriges Studium der Luft- und Raumfahrttechnik voraussetzt und von staatlichen Universitäten verliehen wird. Er entspricht zudem einem Diplomgrad einer deutschen Universität.

 

Ausländische Abschlüsse einschätzen
Quelle: Datenbank anabin / Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen im Sekretariat der Kultusministerkonferenz

 

Sie können bei anabin auch nachlesen, ob eine Institution im Herkunftsland maßgeblich als Hochschule anerkannt ist und ausgehend davon in Deutschland ebenfalls als solche angesehen wird. Derzeit sind für etwa 180 Länder über 25.000 Institutionen und 22.000 Hochschulabschlüsse dokumentiert.

Beachten Sie: Die Dokumentation ist nicht erschöpfend. Anabin ist ein lernendes System, und es kommen kontinuierlich Hochschulabschlüsse und Institutionen hinzu.
Hier können Sie ein Land, einen Abschluss und eine Studienrichtung auswählen.

Ausländische Berufsausbildungen einschätzen: BQ-Portal

Bei einem Ausbildungsberuf wie dem Técnico hilft das BQ-Portal weiter, auf dem Sie nach ausländischen Berufsprofilen suchen können.
Sie finden auf diesem Portal beispielsweise heraus, dass ein kolumbianischer „Técnico Profesional Automotriz“ in einer mindestens zweijährigen beruflichen Erstausbildung an einer Hochschule erworben wird. Er ist dem deutschen Beruf „Kraftfahrzeugtechniker“ als Referenzberuf zugeordnet.

Ausländische Abschlüsse einschätzen
Quelle: bq-portal.de

Die genauen Lerninhalte der Ausbildung können Sie ebenfalls nachlesen und auch die kolumbianische Ausbildungsordnung herunterladen.
Auch die verschiedenen Bildungssysteme der einzelnen Länder sind dort beschrieben.
Eine Orientierungshilfe erklärt Ihnen schrittweise an einem konkreten Beispiel, wie Sie am besten vorgehen, um ein ausländisches Zeugnis zu verstehen.

Europäische Abschlüsse vergleichen und verstehen

Für europäische Ausbildungs- und Fortbildungsberufe werden seit dem Jahr 2005 sogenannte Zeugniserläuterungen (Certificate Supplements) erstellt, die die Ausbildungsinhalte darstellen und vergleichbar machen.

Wenn einem Berufsabschlusszeugnis noch kein Supplement beigefügt ist, bitten Sie die Fachkraft, sich von ihrem Ausbildungsinstitut eines ausstellen zu lassen. Erfahren Sie Näheres zu den Zeugniserläuterungen anderer EU-Länder.
Für Hochschulstudiengänge gibt es einen entsprechenden Diplomzusatz (Diploma Supplement), der seit 2005 für die meisten Studiengänge automatisch von europäischen Hochschulen ausgestellt wird. Diploma Supplements gibt es in 48 Ländern der European Higher Education Area (EHEA), das schließt auch die Türkei und die Russische Förderation ein.

Der europäische Qualifikationsrahmen: EQR

Sollten Sie in den vorangegangenen Portalen noch keine ausreichenden Informationen zu einem Abschluss gefunden haben, bietet die Europäische Kommission auf ihrer Website eine Möglichkeit, die Bildungssysteme europäischer Länder zu vergleichen. Dazu werden die Ausbildungsstufen eines Landes acht Qualifikationsniveaus (EQF Level 1–8) zugeordnet.

Vergleicht man die Länder Italien und Deutschland sehen Sie zum Beispiel, dass der italienische Abschluss „Laurea“ auf Niveau 6 eingestuft wird, was einem Bachelor in Deutschland entspricht. Ein „Diploma professionale di tecnico edile“ wird hingegen dem Niveau 4 zugeordnet und ist somit einem deutschen Berufsausbildungsabschluss vergleichbar.

Die acht Qualifikationsniveaus beziehen sich auf den Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR), der helfen soll, die Qualifikationen der europäischen Länder vergleichbar zu machen. Die Niveaustufen berücksichtigen Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten sowie persönliche und fachliche Kompetenzen im weiteren Sinne.

Ausländische Hochschulnoten ins deutsche Notensystem umrechnen

Um abschätzen zu können, ob die Abschlussnote eines Studiums eher am oberen oder am unteren Ende der Notenskala liegt, helfen Umrechnungstabellen, in denen die ausländischen Noten in das deutsche Notensystem eingeordnet sind.

Solche Umrechnungstabellen werden auf den Websites einiger Universitäten bereitgestellt und dienen der groben Orientierung. Ein Beispiel hierfür ist die Umrechnungstabelle von Noten für im Ausland erworbene Studien- und Prüfungsleistungen in das Notensystem der Universität Freiburg.

In Zweifelsfällen kann es ratsam sein, die ausländische Note mit der „bayrischen Formel“ umzurechnen. Die Formel finden Sie in dem Dokument zur Notenumrechnung der TU Ilmenau.

Anabin stellt die ausländischen Notensysteme ausführlicher dar, verzichtet aber auf eine direkte Zuordnung zum deutschen Notensystem.

Formale & rechtssichere Bewertung ausländischer Abschlüsse

Wenn Sie sich für einen Bewerber entschieden haben, kann eine formale Bewertung von Abschlüssen notwendig oder hilfreich sein. Hier gibt es die Möglichkeit einer Anerkennung oder einer Zeugnisbewertung.

Anerkennungsverfahren: Gleichwertigkeitsprüfung durch Anerkennungsstellen

Die offizielle Anerkennung des ausländischen Abschlusses ist ein Muss für die Ausübung reglementierter Berufe in Deutschland wie Arzt, Physiotherapeut, Krankenpfleger oder Lehrer (sehen Sie unten die Besonderheit in Bezug auf den Ingenieurberuf).

Im Anerkennungsverfahren wird die ausländische Qualifikation auf ihre Gleichwertigkeit mit der deutschen Referenzqualifikation geprüft. Sofern keine wesentlichen Unterschiede festgestellt werden, wird eine volle Anerkennung beschieden.

Andernfalls beschreibt die Anerkennungsstelle im Bescheid der Teilanerkennung die schon vorhandenen Qualifikationen und Kompetenzen und nennt notwendige Qualifizierungsmaßnahmen für den Erhalt der vollen Anerkennung.

Bei nicht reglementierten Berufen wie z.B. IT-Fachkräften, Elektronikern oder Bankkaufmann/frau ist die Gleichwertigkeitsprüfung nicht erforderlich. Sie kann aber nach der Anstellung eines Mitarbeiters hilfreich sein, um einer Fachkraft formal dieselben Voraussetzungen in einem Unternehmen zu geben wie Mitarbeiten mit einer in Deutschland erworbenen Qualifikation.

Gut zu wissen:
Die Berufe des Ingenieurs und des Architekten sind nicht reglementiert, wenn es um die Ausübung der Tätigkeit geht. Sie dürfen Ingenieure und Architekten ohne eine Anerkennung beschäftigen. Nur das Führen der Berufsbezeichnungen „Ingenieur“ und „Architekt“ ist reglementiert und erfordert, dass sich die Fachkräfte in die Ingenieur- bzw. Architektenkammer eintragen lassen.

Die Website Berufenet der Bundesagentur für Arbeit stellt die entsprechenden Informationen bereit: Ist ein Beruf reglementiert, dann finden Sie in seinem Profil unter dem Punkt „Zugangsvoraussetzungen > Anerkennung ausländischer Qualifikationen“ die diesbezüglich relevanten Informationen (sehen Sie hier das Beispiel des Architekten). Sie finden bei Berufenet auch eine Liste aller reglementierten Berufe.

Auf der Website Anerkennung in Deutschland finden Sie ausführliche Informationen rund um das Anerkennungsverfahren und können über den sogenannten Anerkennungsfinder ermitteln, welche Anerkennungsstelle zuständig ist.

Anders als bei den Ausbildungsberufen und allen bundesrechtlich geregelten Berufen, ist es bei nicht-reglementierten akademischen Berufen eine Anerkennung des Abschlusses nicht möglich. Stattdessen können Sie eine Zeugnisbewertung durchführen lassen.

Nicht-reglementierte Studienberufe: Zeugnisbewertung durch die ZAB

Nicht-bundesrechtlich geregelte Studienberufe fallen also nicht unter das Anerkennungsgesetz. Beispielsweise ein studierter Betriebswirt oder Mathematiker kann keine Anerkennung beantragen.

Stattdessen kann er bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) eine Zeugnisbewertung anfordern. Die ZAB stellt fest, ob die Hochschule, an welcher der Abschluss erworben wurde, laut Anabin im Herkunftsland als Hochschule anerkannt ist und demnach in Deutschland entsprechend als solche anzusehen ist.

Außerdem findet sich in der Zeugnisbewertung die Angabe, welchem akademischen Grad (z.B. Bachelor, Master, Diplom) in Deutschland der ausländische Abschluss entspricht.

 

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Quelle: Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen im Sekretariat der Kultusministerkonferenz

 

Wenn Sie eine Bewertung des Hochschulstudiums mit offiziellem Charakter haben möchten, können Sie die Fachkraft bitten, diese (kostenpflichtige) Zeugnisbewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) zu beantragen.

Die Zeugnisbewertung enthält deutlich weniger Informationen als eine Anerkennung, ist aber ein formeller Nachweis eines Hochschulstudiums und kann die Bearbeitung eines Blue Card-Antrags bei der Ausländerbehörde beschleunigen.

Zusammengefasst: Ausländische Abschlüsse bewerten

 

Ausländische Abschlüsse einschätzen:

  • Bei Anabin finden Sie Infos zur Bewertung von ausländischen Hochschulabschlüssen und Hochschulen
  • Auf dem BQ-Portal finden Sie Informationen zur Bewertung von ausländischen Abschüssen für Ausbildungsberufe in Deutschland
  • Bitten Sie Bewerber mit europäischen Abschlüssen ab 2005 um ein Certificate Supplement oder ein Diploma Supplement
  • Nutzen Sie Umrechnungstabellen oder die „bayrische Formel“, um eine ausländische Hochschulnote ins deutsche Notensystem umzurechnen

Offizielle Bewertungsverfahren für ausländische Abschlüsse:

  • Das Anerkennungsverfahren im Rahmen des Anerkennungsgesetzes dient der Gleichwertigkeitsprüfung von ausländischen Abschlüssen mit dem entsprechenden deutschen Referenzberuf und kann durchgeführt werden, wenn letzterer zu den 350 Ausbildungsberufen oder den bundesrechtlich geregelten Berufen in Deutschland gehört
  • Die Zeugnisbewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen kann für ausländische Hochschulabschlüsse beantragt werden und gibt an, ob die ausländische Institution als Hochschule anzusehen ist und welchem akademischen Grad in Deutschland der Abschluss entspricht

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