Macht man sich über die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation in Deutschland schlau, dann stößt man unweigerlich auf die Begriffe ‚reglementierte Berufe‘ und ’nicht-reglementierte Berufe‘. Deshalb sollen die Begriffe hier geklärt werden.
Anerkennung der Qualifikation erforderlich
Ein Beruf, dessen Aufnahme oder Ausübung durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften an bestimmte erworbene Berufsqualifikationen gebunden ist, ist ein reglementierter Beruf.
Darunter fallen unter anderem Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenpfleger, Rechtsanwälte und Lehrer.
Für die Ausübung eines reglementierten Berufes in Deutschland ist die Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation notwendig.
Anerkennung der Qualifikation nicht erforderlich
Nicht-reglementierte Berufe können ohne staatliche Anerkennung ausgeübt werden. Es besteht daher keine gesetzliche Zuständigkeit und kein allgemeiner Rechtsanspruch auf Anerkennung. Letztendlich sind es die potenziellen Arbeitgeber, die einschätzen, ob die jeweilige ausländische Qualifikation ausreicht.
Reglementiert oder nicht-reglementiert?
Hier können Sie herausfinden, ob Ihr Beruf reglementiert ist oder nicht:
- „Der Anerkennungsfinder des Internetportals „Anerkennung in Deutschland“
Wenn Sie einen Referenzberuf in der Liste wählen, wird Ihnen angezeigt, ob Sie eine Anerkennung Ihres Abschlusses durchführen lassen müssen (reglementierte Berufe) oder können (nicht-reglementierte Berufe) - Eine Liste aller nicht-reglementierter Ausbildungsberufe im dualen System liefert „Anerkennung-in-Deutschland“.
Quellen:
Kultusministerkonferenz/ Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen
Kultusministerkonferenz/ anabin
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Beitragsbild: Foto: Rawpixel / Istockphoto.com