Wer seinen ausländischen Abschluss in Deutschland anerkennen lassen möchte, dem stellen sich verschiedene Fragen. Wo und wie lasse ich meine Qualifikation anerkennen? Welche Unterlagen benötige ich? Wie finde ich den deutschen Referenzberuf heraus?
Hier erfahren Sie, was Sie für die Anerkennung Ihrer ausländischen Qualifikation tun müssen.
2. Antrag stellen
3. Referenzberuf finden
1. Zuständige Anerkennungsstelle finden – Erstanlaufstellen:
Welche Stelle für die Anerkennung Ihrer Qualifikation zuständig ist, hängt von Ihrem Berufsbereich ab und auch davon, wo in Deutschland Sie arbeiten möchten.
Unten finden Sie Informationen und Anlaufstellen, um die für Sie zuständige Anerkennungsstelle zu finden:
- Das Internetportal Anerkennung-in-Deutschland bietet über den „Anerkennungsfinder„, die Möglichkeit, die zuständige Anerkennungsstelle zu finden
- Das IQ-Netzwerk (Netzwerk Integration durch Qualifizierung) informiert über Erstanlaufstellen (Stellen zur Erstberatung), die eine erste Orientierung im Anerkennungsverfahren bieten und an die zuständigen Anerkennungsstellen verweisen
- Das Informationsportal zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen „anabin“ stellt eine Datenbank zur Verfügung, um Anerkennungsstellen und Beratungsstellen zu finden
- Die Seite Unternehmen-Berufsanerkennung informiert über Erstanlaufstellen
- Das Informationsportal für ausländische Berufsqualifikationen bq-Portal listet zuständige Anerkennungsstellen
- Im Rahmen des Projekts ProRecognition führen Auslandshandelskammern in acht Ländern eine Beratung im Ausland durch
- Die Telefon-Hotline „Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland“ des Bundesministeriums für Migration und Flüchtlinge beantwortet Fragen auf englisch und deutsch und hilft, die richtige Anerkennungsstelle zu finden:
Montags – Freitags 9 – 15 Uhr. Tel.: 0049 30 18 15 1111
2. Antrag stellen
Beizulegende Unterlagen für den Antrag:
- Schriftlicher Antrag
⇒ Eigenständig unterschrieben - Lebenslauf
⇒ Tabellarisch aufgelistet: Absolvierte Aus- und Weiterbildungen und Erwerbstätigkeit - Identitätsnachweis
(Personalausweis oder Reisepass)
⇒ in einfacher Kopie - Nachweis über ausländische Berufsqualifikation
⇒ In Originalsprache als beglaubigte Kopie und in deutscher oder englischer Sprache als einfache Kopie - Gegebenenfalls: Nachweis über einschlägige Berufserfahrung
( z.B. Arbeitszeugnisse, Arbeitsbücher, Referenzschreiben)
⇒ In Originalsprache als beglaubigte Kopie und in deutscher oder englischer Sprache als einfache Kopie - Gegebenenfalls: Sonstige Befähigungsnachweise
(Zeugnisse über Weiterbildungen und Umschulungen)
⇒ In Originalsprache als beglaubigte Kopie und in deutscher oder englischer Sprache als einfache Kopie - Erklärung der Erwerbsabsicht
(Nachweis: z.B. Beantragung eines Einreisevisums, Kontakt zu Arbeitgebern, ein Geschäftskonzept etc.) - Erklärung, dass bisher keine Gleichwertigkeitsprüfung beantragt wurde
Für Drittstaatenangehörige:
Um den Antrag auf die Anerkennung Ihrer ausländischen Qualifikation zu stellen, benötigen Sie neben den anderen Dokumenten einen Nachweis, der Ihre Absicht bestätigt, in dem Beruf in Deutschland zu arbeiten (Erwerbstätigkeitsabsicht).
3. Referenzberuf finden
Im Antrag müssen Sie die deutsche Referenzqualifikation angeben, mit der Ihre Qualifikation verglichen werden soll. Die Vielzahl und die große Differenziertheit der deutschen Ausbildungsberufe machen das zu einer nicht ganz einfachen Aufgabe.
So ermitteln Sie den deutschen Referenzberuf:
- Die jeweiligen Anerkennungsstellen identifizieren den deutschen Referenzberuf im Einvernehmen mit Ihnen
- Auf der Berufenet können Sie sich über die Ausbildungs- und Berufsinhalte der Ausbildungsberufe informieren und herausfinden, welcher Beruf mit Ihrem vergleichbar ist
Die IHK FOSA hat eine Online-Broschüre herausgegeben, in der neun Personen ihre Erfolgsgeschichte der Anerkennung erzählen.
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Reglementierte und nicht-reglementierte Berufe: Anerkennung der ausländischen Qualifikation
10 Fakten zum Anerkennungsgesetz
Weitere Infos
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Bundesinstitut für Berufsbildung
Telefon-Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“
Hallo,
Ich bin Bergbauingenieur von Beruf. Und Ich bin in Deutschland gekommen. Und ich versuche zu arbeiten. Soll ich eine Annerkenung meines Diploms machen ? WIe kann ich das verfahren ? Welche Berufe kann ich hier ausüben?
Danke im voraus
Hallo,
die Bezeichnung des Berufs „Ingenieur“ ist reglementiert. D.h., ohne Anerkennung der Qualifikation dürfen Sie die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ nicht verwenden. Aber: In der Tätigkeit als Ingenieur arbeiten dürfen Sie trotzdem.
Grundsätzlich können Sie als Ingenieur ohne Anerkennung der Qualifikation arbeiten, die Anerkennung kann jedoch hilfreich sein, damit deutsche Arbeitgeber, bei denen Sie sich bewerben, Ihre ausländische Qualifikation besser einschätzen können.
Sie erhalten mehr Infos zum Thema Anerkennung der Qualifikation und Ingenieure auf der Seite Anerkennung in Deutschland.
Über den Anerkennungsfinder können Sie auch herausfinden, welche Anerkennungsstelle für Sie zuständig ist.
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Eine wichtige Anlaufstelle ist auch das IQ Netzwerk für Sie. Dort finden Sie online Infos, können aber auch eine entsprechende Anerkennungsberatung wahrnehmen, um herauszufinden, ob ein Anerkennungsverfahren das Richtige für Sie ist.
Im Rahmen des IQ Netzwerks gibt es Projekte zur Qualifizierung von ausländischen Ingenieuren, um sie für den deutschen Arbeitsmarkt fit zu machen. In Hamburg gibt es z.B. BE.ING! – BRÜCKENMASSNAHME FÜR ZUGEWANDERTE INGENIEURE UND INGENIEURINNEN.
Je nachdem, in welcher Stadt Sie leben, könnten Sie sich über das IQ Netzwerk informieren, ob es entsprechende Projekte an Ihrem Wohnort gibt.
Auch die Website von LIFE e.V., die speziell für Ingenieure entwickelt worden ist, die ihren Abschluss im Ausland erworben haben und in Deutschland arbeiten möchten, ist sicher einen Blick wert.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Jobsuche!
Zu guter Letzt: Unsere Internet-Plattform http://www.employland.de könnte auch von Interesse für Sie sein, falls Sie einen Job suchen. Fachkräfte erstellen kostenlos ihr persönliches Profil und werden so von Arbeitgebern in Deutschland gefunden und kontaktiert.
Alles Gute wünscht das Employland-Team