10 Fakten zum Anerkennungsgesetz

Mangelberufe Zuwanderung

Was regelt das ‚Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung von im Ausland erworbener Berufsqualifikationen‘ (Anerkennungsgesetz)?

Das Anerkennungsgesetz in 10 Punkten:

Das Anerkennungsgesetz

 

  • bildet die Grundlage für ein Anerkennungsverfahren einer ausländischen Qualifikation,
    d.h. für die Gleichwertigkeitsprüfung der ausländischen Qualifikation mit der deutschen Referenzqualifikation
  • begründet einen allgemein gültigen Rechtsanspruch auf ein Anerkennungsverfahren –
    unabhängig von Herkunft und Aufenthaltsstatus
  • gilt für alle bundesrechtlich geregelten Aus- und Fortbildungsberufe:
    umfasst neben den reglementierten Berufen auch die 350 nicht-reglementierten Ausbildungsberufe im dualen System
  • regelt die Notwendigkeit der Anerkennung der Qualifikation nach Beruf und Herkunftsland
    Die Anerkennung ist:
    – ein ‚Muss‘ für reglementierte Berufe:
    Sie dürfen nur mit Anerkennung der vollen Gleichwertigkeit ausgeübt werden
    – ein ‚Kann‘ für nicht-reglementierte Berufe:
    Die Anerkennung ist nicht erforderlich, kann aber als Transparenzinstrument für potentielle Arbeitgeber hilfreich sein
  • sieht bei wesentlichen Unterschieden Ausgleichsmaßnahmen vor:
    Bestehen wesentliche Unterschiede, sind im Falle reglementierter Berufe gesetzliche Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen, um die volle Gleichwertigkeit zu erhalten
  • gibt bundeseinheitliche Kriterien und Verfahren vor:
    Eine festgestellte Gleichwertigkeit ist in ganz Deutschland gültig
  • begründet: nicht Gleichheit, sondern Gleichwertigkeit wird geprüft:
    Die hinreichende – nicht die vollständige Gleichwertigkeit – wird vorausgesetzt
  • berücksichtigt Berufserfahrung
    Nach der formalen Prüfung der Gleichwertigkeit wird eine individuelle Prüfung einschlägiger Berufserfahrungen, Fortbildungen etc. durchgeführt
  • ermöglicht die Antragstellung im In- und Ausland
  • legt einen maximalen Bearbeitungszeitraum von drei Monaten fest

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Weitere Infos:

Bundesministerium für Bildung und Forschung

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