Was regelt das ‚Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung von im Ausland erworbener Berufsqualifikationen‘ (Anerkennungsgesetz)?
Das Anerkennungsgesetz in 10 Punkten:
Das Anerkennungsgesetz
- bildet die Grundlage für ein Anerkennungsverfahren einer ausländischen Qualifikation,
d.h. für die Gleichwertigkeitsprüfung der ausländischen Qualifikation mit der deutschen Referenzqualifikation - begründet einen allgemein gültigen Rechtsanspruch auf ein Anerkennungsverfahren –
unabhängig von Herkunft und Aufenthaltsstatus - gilt für alle bundesrechtlich geregelten Aus- und Fortbildungsberufe:
umfasst neben den reglementierten Berufen auch die 350 nicht-reglementierten Ausbildungsberufe im dualen System - regelt die Notwendigkeit der Anerkennung der Qualifikation nach Beruf und Herkunftsland
Die Anerkennung ist:
– ein ‚Muss‘ für reglementierte Berufe:
Sie dürfen nur mit Anerkennung der vollen Gleichwertigkeit ausgeübt werden
– ein ‚Kann‘ für nicht-reglementierte Berufe:
Die Anerkennung ist nicht erforderlich, kann aber als Transparenzinstrument für potentielle Arbeitgeber hilfreich sein - sieht bei wesentlichen Unterschieden Ausgleichsmaßnahmen vor:
Bestehen wesentliche Unterschiede, sind im Falle reglementierter Berufe gesetzliche Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen, um die volle Gleichwertigkeit zu erhalten - gibt bundeseinheitliche Kriterien und Verfahren vor:
Eine festgestellte Gleichwertigkeit ist in ganz Deutschland gültig - begründet: nicht Gleichheit, sondern Gleichwertigkeit wird geprüft:
Die hinreichende – nicht die vollständige Gleichwertigkeit – wird vorausgesetzt - berücksichtigt Berufserfahrung
Nach der formalen Prüfung der Gleichwertigkeit wird eine individuelle Prüfung einschlägiger Berufserfahrungen, Fortbildungen etc. durchgeführt - ermöglicht die Antragstellung im In- und Ausland
- legt einen maximalen Bearbeitungszeitraum von drei Monaten fest
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