Wem die finanziellen Mittel für die Anerkennung seiner ausländischen Qualifikation fehlen oder wer unterhalb dieser tätig ist, der kann seit dem ersten Dezember einen Zuschuss für die entstehenden Kosten eines Anerkennungsverfahrens beantragen. Bei dem neuen Angebot vom Bundesbildungsministerium handelt es sich um ein dreijähriges Projekt des Bundesbildungsministerium, dessen Ziel es ist, eine deutschlandweite Förderung von Anerkennungs-Kosten ergänzend zu bereits existierenden Finanzierungsmöglichkeiten zu testen. Lesen Sie hier, wie Sie den Zuschuss beantragen können, was gefördert wird und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen.
Sie haben eine berufliche Qualifikation aus dem Ausland? Vielleicht haben Sie dann schon davon gehört, dass Sie diese anerkennen lassen können. Das heißt: Sie können prüfen lassen, ob Ihr Abschluss gleichwertig ist mit dem entsprechenden deutschen Abschluss (geprüft werden die Inhalte, Art und Dauer Ihrer Ausbildung mit der deutschen): Sie können ein Anerkennungsverfahren beantragen. Dessen Ergebnis, der Anerkennungsbescheid, informiert Sie, ob ihre Qualifikation anerkannt wird oder ob sie wesentliche Unterschiede aufweist.
Geringverdiener können bis zu 600 Euro Zuschuss erhalten
Bisher galt dabei: Die Kosten tragen Sie als Antragsteller selber. Mit dem neuen Angebot können Geringverdiener mit Wohnsitz in Deutschland nun einen Zuschuss für die Kosten beantragen, die aufgrund des Verfahrens entstehen – gefördert werden maximal 600 Euro. Für Gesamtkosten ab 100 Euro können Anträge gestellt werden.
Wichtig: Anträge können bis zum 30.09.2019 gestellt werden. Zuschüsse können bis zum 30.06.2020 ausgezahlt werden.
Wer kann den Kostenzuschuss für das Anerkennungsverfahren beantragen?
Beantragen können Sie den Zuschuss, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie haben eine ausländische Berufsqualifikation und möchten für diese ein Anerkennungsverfahren in Deutschland beantragen
- Sie haben seit drei Monaten Ihren gewöhnlichen Wohnsitz bzw. Hauptwohnsitz in Deutschland (unabhängig von Ihrem Aufenthaltsstatus, dem Land, in dem Sie den Abschluss erworben haben und Ihrer Staatsangehörigkeit)
- Ihnen fehlen die eigenen finanziellen Mittel für das Anerkennungsverfahren (Sie dürfen ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 26.000 Euro nicht überschreiten. Bei gemeinsam veranlagten Ehe- bzw. Lebenspartnerschaften liegt das nicht zu überschreitende Jahreseinkommen bei 40.000 Euro).
Was kann gefördert werden?
Damit die Anerkennungsstelle Ihren Abschluss mit dem deutschen Referenzabschluss vergleichen kann, benötigt sie Dokumente, von Abschlüssen über Zeugnisse bis Gutachten – und die müssen Sie gegebenenfalls übersetzen und beglaubigen lassen. Das kostet Geld. Ebenso können Kosten auf Sie zukommen, wenn Sie Dokumente beschaffen müssen, Fahrten auf sich nehmen oder eine Qualifikationsanalyse erforderlich sein sollte.
Sie können Zuschüsse für Kosten erhalten, die Ihnen hierdurch entstehen:
- Übersetzungen, Beglaubigungen von Zeugnissen und Abschlüssen sowie Gutachten
- Gebühren und Auslagen des Anerkennungsverfahrens
- Beschaffung von notwendigen Nachweisen
- Qualifikationsanalysen (nach §14 BQFG und §50b HwO)
- Fahrtkosten innerhalb Deutschlands im Rahmen des Anerkennungsverfahrens.
Nicht gefördert werden können:
- Anpassungsmaßnahmen oder vergleichbare Maßnahmen, Lernmittel (z.B. Bücher), Prüfungs-Gebühren, Kosten der Lebenshaltung und Betreuungskosten
- Sprachkurse und entsprechende Prüfungsgebühren,
- Kosten und Gebühren für die Berufszulassung (Approbation, Führen der Berufsbezeichnung), wie z.B. die Ausstellung eines Führungszeugnisses oder eines ärztlichen Attests,
- Leistungen, die im Rahmen der aktiven Arbeitsmarkt-Förderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) oder Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch erbracht werden (SGB II)
Wie beantragt man den Kostenzuschuss für die Anerkennung?
Wenn Sie einen Kostenzuschuss beantragen möchten, dann erfolgt das in zwei Schritten.
- Anstrag stellen
– Sie müssen den Antrag auf einen Kostenzuschuss vor Beginn des Anerkennungsverfahren einreichen. Das tun Sie bei einer zuleitenden Stelle, zum Beispiel einer Beratungsstelle des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung„
– Die zuleitende Stelle leitet den Antrag an die Förderstelle weiter
– Die Förderstelle prüft, ob Sie die Voraussetzungen (s.o.) erfüllen. Ist die Entscheidung positiv, erhalten Sie darüber eine schriftliche Zusage über die Förderung
– Dann können Sie Ihr Anerkennungsverfahren starten - Kosten einreichen
– Die Förderstelle schickt Ihnen gemeinsam mit der Zusage auch ein Formular zur Auszahlung des Anerkennungszuschusses zu. Mit diesem können Sie die Erstattung Ihrer entstandenen Kosten bei der zentralen Förderstelle beantragen
Die Förderstelle erstattet Ihre Kosten nach Vorlage von Rechnungen oder Bescheiden (z.B. Gebührenbescheid, Rechnung für Übersetzungen). Diese reichen Sie innerhalb von sechs Monaten nach der Förderungszusage und spätestens drei Monate nach Abschluss des Anerkennungsverfahrens ein.
Quelle: Anerkennung in Deutschland
Weitere Informationen zum Anerkennungszuschuss
erhalten Sie bei der zentralen Förderstelle:
Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) gGmbH
Support unter Telefon: 0371/ 5333553
E-Mail: anerkennungszuschuss@f-bb.de
Auch in unserem Blog: Beate Spyrou, Projektleiterin vom IQ Netzwerk Hamburg – NOBI, berichtet in ihrem Gastbeitrag „Viele Migranten arbeiten unterhalb ihrer Qualifikation“ von Maßnahmen, die auf die Anerkennung von Auslandsqualifikationen und die berufliche Integration von Migranten in Hamburg abzielen. Was ist die Anerkennung der Qualifikation? Wie muss ich vorgehen? Nun hab ich das Ergebnis und dann?Alle wichtigen Infos zum Thema Anerkennung finden Sie hier.
Beitragsbild: Minerva Studio / Istockphoto.com