Aufenthaltstitel für Drittstaatenangehörige

Wer aus dem Ausland nach Deutschland einreisen und hier arbeiten möchte, benötigt grundsätzlich einen Aufenthaltstitel, der den Zugang zum Arbeitsmarkt regelt.

Ausgenommen sind Bürger der EU und der EFTA aufgrund der Arbeitnehmerfreizügigkeit.

Welcher Aufenthaltstitel für Sie als Bürger eines Drittstaats in Frage kommt, hängt von Ihrer beruflichen Qualifikation ab.

Aufenthaltstitel internationale Fachkräfte
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Aufenthaltstitel in Deutschland

Um das Dokument zu erhalten, müssen Sie bestimmte grundsätzliche Voraussetzungen erfüllen: Sie müssen einen Pass besitzen, für den Aufenthaltszeitrum Ihren Lebensunterhalt sichern, und es darf kein Ausweisungsgrund vorliegen (§ 5 AufenthG).

Der Aufenthaltstitel wird von der zuständigen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland (Botschaft/Generalkonsulat von Deutschland) erteilt. Eine Liste der Auslandsvertretungen finden Sie unter http://www.auswaertiges-amt.diplo.de.

 

Diese fünf gibt es: