Niederlassungserlaubnis

Die Niederlassungserlaubnis (§ 9 AufenthG) ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für den Erhalt der Niederlassungserlaubnis sind:

Der Antragsteller

  • besitzt seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis
  • sichert eigenständig seinen Lebensunterhalt
  • weist ausreichende Deutschkenntnisse, Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland nach
    (Diese können Sie z.B. in einem Integrationskurs erwerben)
  • hat keine Vorstrafen vorliegen
  • hat mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung erbracht
  • verfügt über ausreichend Wohnraum für sich und gegebenenfalls Familienangehörige

 

Gut zu wissen:

Inhaber einer Blauen Karten EU erhalten die Niederlassungserlaubnis bereits nach 33 Monaten.

Inhaber der Blauen Karte EU, die Deutschkenntnisse (Stufe B1) nachweisen, können die Niederlassungserlaubnis bereits nach 21 Monaten beantragen.