Visum zur Einreise

Drittstaatenangehörige benötigen grundsätzlich ein Visum zur Einreise nach Deutschland, ganz gleich, ob sie als Tourist ins Land kommen oder hier arbeiten möchten.

Visum zur Einreise zum Zwecke der Erwerbstätigkeit

Wer in Deutschland arbeiten und hierfür einen Aufenthaltstitel beantragen will, auch der benötigt zunächst ein Visum zur Einreise, und zwar: Ein Visum zur Einreise zum Zwecke der Erwerbstätigkeit.

Visum zur Arbeitsplatzsuche

Aus der Ferne einen Job auf dem deutschen Arbeitsmarkt suchen? Das kann schwierig sein. Vor Ort auf Jobsuche zu gehen, ist vielleicht einfacher. Wenn Sie das möchten, können Sie ein Visum zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland beantragen.