Sie möchten in Deutschland Auto fahren fahren? Hier erfahren Sie, unter welchen Bedingungen Ihr ausländischer Führerschein gültig ist und was Sie beachten müssen.
Vorübergehender Aufenthalt in Deutschland
Für Besucher aus dem Ausland, die keinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland im Sinne des § 7 der Fahrerlaubnis-Verordnung haben, gilt: Für die Dauer Ihres begrenzten Aufenthaltes dürfen Sie hier Kraftfahrzeuge führen – und zwar in dem Umfang, in dem Sie auch im Ausstellerland mit Ihrer Fahrerlaubnis berechtigt sind. Sie müssen das Dokument auch nicht übersetzen lassen.
Ausländischer Führerschein – Wohnsitz in Deutschland
Wer seinen Wohnsitz nach Deutschland verlegt, unterliegt dem deutschen Fahrerlaubnisrecht. Dabei spielt es keine Rolle, welche Staatsangehörigkeit Sie besitzen.
- Wer seinen Wohnsitz in Deutschland hat, unterliegt dem deutschen Fahrerlaubnisrecht
Führerschein aus EU- und EWR-Staaten
Wurde Ihr ausländischer Führerschein in einem EU- oder EWR-Staat ausgestellt, dürfen Sie Kraftfahrzeuge in Deutschland fahren (§ 28 FeV). Ihr ausländischer Führerschein wird anerkannt, und Sie müssen ihn nicht in ein deutsches Dokument umschreiben lassen.
Etwaige Beschränkungen oder Auflagen, die für Sie im Ausstellerland gelten, sind hier ebenso rechtskräftig (z.B. „Nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe“). Beachten Sie, dass Ihr ausländischer Führerschein hier nicht gültig ist, wenn Sie das in Deutschland für die betreffende Fahrzeugklasse vorgeschriebene Mindestalter noch nicht erreicht haben. Überschreiten Sie Ihre Berechtigungen, dann machen Sie sich nach deutschem Recht gemäß § 21 StVG strafbar.
Einschränkungen gibt es bei den Führerscheinklassen Klassen C, C1, CE, C1E (Lkw) oder D, D1,
DE, D1E (Bus):
- Klassen C1 und C1E
Die Fahrerlaubnis gilt in Deutschland nur bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres des Inhabers - Klassen C, CE, D, DE, D1 und D1E
Die Fahrerlaubnis gilt nur bis zum Ablauf von fünf Jahren nach ihrer Erteilung, auch wenn sie im Ausstellerstaat für einen längeren Zeitraum gültig ist - Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E
Die Geltungsdauer der Fahrerlaubnis wird auf Antrag um fünf Jahre verlängert, wenn entsprechende Anforderungen an die Gesundheit und das Sehvermögen erfüllt werden. Weitere Infos gibt die zuständige Fahrerlaubnisbehörde
Beachten Sie: Sie verlegen Ihren Wohnort nach Deutschland und Ihr Führerschein ist nach den genannten Einschränkungen nicht mehr gültig? Dann dürfen Sie noch sechs Monate in Deutschland fahren. Sie haben während dieser Zeit die Möglichkeit, die Verlängerung zu beantragen.
- Ihr EU-/EWR-Führerschein wird anerkannt: Umschreibung nicht nötig
Führerschein aus Nicht-EU/Nicht-EWR-Staaten
Haben Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland und wurde Ihr ausländischer Führerschein in einem Nicht-EU/-EWR-Staat ausgestellt, dann ist Ihr Führerschein für eine Dauer von sechs Monaten in Deutschland gültig. Nach diesem Zeitraum wird er nicht mehr anerkannt.
Tipp: Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland nicht länger als 12 Monate haben werden und dies auch nachweisen, können Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde einen entsprechenden Antrag auf Verlängerung der Gültigkeit stellen. Die Fahrerlaubnisbehörde kann die Frist um weitere sechs Monate verlängern (§ 29 Abs. 1 FeV).
- Ihr Nicht-EU/-EWR-Führerschein ist 6 Monate gültig
- Ausnahme: Verlängerung um weitere 6 Monate möglich
Ausländischen Führerschein umschreiben lassen
Möchten Sie dauerhaft in Deutschland ein Kraftfahrzeug fahren, benötigen Sie eine deutsche Fahrerlaubnis, das heißt: Sie müssen Ihren ausländischen Führerschein in einen deutschen Führerschein umschreiben lassen. Das ist in den meisten Fällen möglich. Voraussetzung: Sie hatten zum Zeitpunkt des Erwerbs keinen Wohnsitz in Deutschland. Haben Sie Ihre Fahrerlaubnis im Ausland erworben und hatten währenddessen Ihren Wohnsitz in Deutschland (zum Beispiel während Ihres letzten Urlaubs), dann ist Ihr ausländischer Führerschein in Deutschland ungültig. Sie sind nur im Ausstellerland berechtigt, ein Kraftfahrzeug zu führen.
Ausnahme: Haben Sie Ihre Fahrerlaubnis während eines Aufenthalts zum Zwecke eines Studiums oder Schulbesuchs im EU-/EWR-Ausland erworben, dann dürfen Sie Ihren Führerschein trotzdem auch in Deutschland benutzen. Voraussetzung: Sie haben sich mindestens sechs Monate im Ausstellerland aufgehalten.
- Für eine deutsche Fahrerlaubnis ist die Umschreibung Ihres Führerscheins erforderlich
Listenstaaten: Prüfungsfreie Umschreibung
Es gibt Staaten, mit denen Deutschland ein gegenseitiges Anerkennungsabkommen geschlossen hat, sogenannte „Listenstaaten“. Haben Sie Ihren Führerschein in einem dieser Staaten erworben, dann können Sie Ihre Fahrerlaubnis in der Regel prüfungsfrei umschreiben lassen. Die Fahrausbildung ist in diesen Ländern gleichzusetzen mit der Fahrausbildung in der EU.
Welche Staaten dies sind, erfahren Sie in der Staatenliste in der Anlage 11der FeV.
- Die Umschreibung Ihrer Fahrererlaubnis ist prüfungsfrei, wenn Sie sie in einem „Listenstaat“ erworben haben
Andere Staaten: Prüfung erforderlich
Für Staaten, die nicht zu den „Listenstaaten“ zählen, gilt: Grundsätzlich müssen Sie eine theoretische und praktische Prüfung ablegen, um Ihren ausländischen Führerschein in einen deutschen umschreiben zu lassen. Eine Fahrausbildung müssen Sie nicht absolvieren.
- Sie müssen für die Umschreibung Prüfungen ablegen, wenn Ihre Fahrerlaubnis in einem Nicht-Listenstaat erteilt wurde das heißt, nicht in der Anlage 11der FeV aufgeführt ist
Übersetzung in die deutsche Sprache
Wurde Ihr ausländischer Führerschein nicht in einem EU-/EWR-Land oder der Schweiz ausgestellt und ist nicht in deutscher Sprache abgefasst, muss er übersetzt werden, es sei denn die Bundesrepublik Deutschland hat auf das Mitführen der Übersetzung verzichtet (§ 29 Abs. 2 FeV).
Folgende Stellen dürfen laut Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die deutschsprachigen Übersetzungen anfertigen:
- Deutsche Konsuln im Ausstellerstaat
- International anerkannte Automobilclubs des Ausstellerstaats – international anerkannt sind:
a) Fédération Internationale de l`Automobile (FIA)
b) Alliance Internationale de Tourisme (AIT)
c) Fédération Internationale des Clubs Motocyclisme zusammengeschlossenen Clubs - Die nachstehenden Verinigungen:
a) Allgemeiner deutscher Automobilclub e.V. (ADAC), Hansastraße 19, 80686 München, und seine Dienststellen
b) Automobilclub von Deutschland e.V. (AvD), Lyoner Straße 16, 60528 Frankfurt am Main und seine Dienststellen
c) ACE Auto Club Europa e.V. Schmidener Str. 227, 70374 Stuttgart, und seine Dienststellen
d) ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e.V., Oberntiefer Str. 20, 91438 Bad Windsheim und seine Dienststellen - Jede amtliche Stelle des Ausstellerstaats
- Der Kapitän des deutschen Seehandelsschiffes, auf dem das zum vorübergehenden Verkehr in Deutschland bestimmte ausländische Kraftfahrzeug befördert wird oder das von dem Inhaber des ausländischen Führerscheins benutzt wird
- Öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Dolmetscher und Übersetzer, die von Oberlandesgerichten ermächtigt sind, Urkundenübersetzungen vorzunehmen und zu beglaubigen
- Öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Dolmetscher und Übersetzer an Landgerichten
Bei folgenden Staaten verzichtet die Bundesrepublik Deutschland auf das Mitführen einer
Übersetzung: Andorra, Hongkong, Monaco, Neuseeland, San Marino, Schweiz und Senegal.
Antrag auf Umschreibung der Fahrerlaubnis: Das benötigen Sie
Dem Antrag auf Umschreibung der Fahrerlaubnis sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Ein amtlicher Ausweis des Antragstellers (Personalausweis oder Reisepass)
- Die Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes
- Ein Lichtbild aus neuerer Zeit, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht,
- Bei einem Antrag auf Erteilung der Klassen C1, C, C1E, CE (Lkw), D1, D, D1E, DE (Bus)
- Die Zeugnisse bzw. Gutachten über die ärztlichen Untersuchungen, über die Untersuchung
- Des Sehvermögens und die besondere Untersuchung bei Busfahrern
- Das Original des ausländischen nationalen Führerscheins (der internationale Führerschein
reicht nicht aus) mit einer Übersetzung in deutscher Sprache, es sei denn, die Fahrerlaubnisbehörde
verzichtet ausnahmsweise auf die Übersetzung (oben genannte Staaten) - Eine Erklärung, dass die ausländische Fahrerlaubnis noch gültig ist
Weitere Infos:
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
Auf dieser Seite des BMVI finden Sie unter „Anlagen“ die Merkblätter für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse in deutscher, englischer, arabischer, französischer und spanischer Sprache.
Beitragsfoto: m-gucci / Istockphoto.com
Guten Tag!Meine Name ist Istudor Gheorghe,ich habe eine Frage:ich wohne in Berlin,ich habe mein autoführerschein seit 2009 aus Rumänien. Muss ich mein führerschein umschreiben lassen mit die aktuelle Adresse aus Berlin ?Danke
Lieber Istudor Gheorghe, vielen Dank für Ihre Frage. Meines Wissens nach müssen Sie das nicht. Besser ist aber, Sie wenden sich mit Ihrer Frage an die Fahrerlaubnisbehörde Berlin, die Ihnen diese Auskunft geben kann. Anschrift und Kontaktdaten finden Sie unter https://service.berlin.de/standort/121646/. Wir würden uns freuen, wenn Sie in einem weiteren Kommentar wissen lassen, zu welchem Ergebnis Sie gekommen sind. Vielen Dank, Joelle vom Employland-Team
Hallo,
mein Name ist Machbul, ich besitze einen Führerschein aus Indien.
Zurzeit wohne ich in Frankfurt am Main. Ich habe gelesen das mein indischer Führerschein 6 Monate in Deutschland gültig ist. Was muss ich danach machen. Muss ich erst die Fahrprüfung bestehen um meinen indischen Führerschein umzuschreiben? Was ich nicht verstehe ist, wenn ich die Fahrprüfung bestehe erhalte ich doch einen deutschen Führerschein. Dann brauch ich doch meinen indischen nicht umzuschreiben.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Gruß
Guten Tag, Machbul,
vielen Dank für Ihre Frage.
Zur Umschreibung eines Führerscheins aus Drittstaaten (Nicht-EU-Ländern) für Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Frankfurt haben, gibt die Fahrerlaubnisbehörde Frankfurt Auskunft:
Der Antrag auf Umschreibung des Führerscheins kann nur direkt bei der Führerscheinstelle gestellt werden – und zwar bei einer persönlichen Vorsprache (Verwaltungsgebühr: bis zu 50, 30 Euro).
Und, ja: Sie müssen erfolgreich eine theoretische und eine praktische Prüfung bestehen.
Sie schreiben, dass Sie nicht verstehen, warum Sie Ihren Führerschein umschreiben lassen müssen, wenn Sie die Prüfungen machen, da Sie dann den deutschen Führerschein erhielten.
Dazu möchte ich auf die Informationen der Website der Fahrerlaubnisbehörde hinweisen:
„Ein Nachweis über Sonderfahrten muss nicht erbracht werden.“
Das bedeutet:
Bei der Umschreibung Ihres ausländischen Führerscheins durchlaufen Sie nicht die Führerscheinausbildung, die für den Erhalt des deutschen Führerscheins notwendig ist: Sie müssen die Prüfungen ablegen – Sie müssen aber nicht die Sonderfahrten nachweisen, die ansonsten Pflicht in der Fahrausbildung sind. Ohne Nachweis dieser, kann man in Deutschland sonst nicht zur Führerscheinprüfung angemeldet werden.
Insgesamt sind es 12 Pflichtstunden, die als Überlandfahrten, Autobahnfahrten und Nachtfahrten absolviert werden müssen, die Sie aber zur Anmeldung zu Ihren Prüfungen für die Umschreibung Ihres ausländischen Führerscheins nicht nachweisen müssen.
Außerdem finden Sie auf der Website der Fahrerlaubnisbehörde Frankfurt Infos darüber, welche Unterlagen Sie für den Antrag benötigen:
„- Personalausweis oder Reisepass. Sofern Sie im Besitz eines Reisepasses sind und keine aktuelle Meldebestätigung vorlegen können (nicht älter als 3 Monate), wird eine Meldeabfrage gegen eine zusätzliche Gebühr von 9,- € erforderlich. Bei Angehörigen eines nicht EU Staates ist die Vorlage eines gültigen Aufenthaltstitels notwendig.
– Original und Kopie des gültigen ausländischen Führerscheins
– Übersetzung eines staatlich anerkannten Dolmetschers, eines deutschen Automobilclubs oder der ausländischen Vertretung (Konsulat, Botschaft) in Deutschland
– 1 biometrisches Passbild (35×45 mm) ohne Kopfbedeckung
– Fahrschulantrag, da eine theoretische und praktische Prüfung abgelegt werden muss.
– Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
– Sehtest (von einem Augenoptiker oder Augenarzt), der nicht älter als zwei Jahre sein darf“
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Umschreibung Ihres Führerscheins und den dafür erforderlichen Prüfungen!
Ihr Employland-Team
Guten Tag, mein Name ist Ange und komme aus der Elfenbeinküste . Ich besitze einen Führerschein aus Elfenbeinküste und bin hier in Bremen als Student gekommen. Ist es möglich hier mit meinem Führerschein zu fahren , solange ich als Student in Deutschland bin?
Danke im Voraus
Liebe Ange,
das Serviceportal Bremen gibt dazu Auskunft:
„Nachdem der Wohnsitz hier begründet wurde, besteht die im Ausland erworbene Fahrberechtigung noch sechs Monate.“
Wenn Sie nach nachweisen, dass Sie Ihren Wohnsitz nicht länger als 12 Monate in Deutschland haben werden, dann können Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde eine Verlängerung um weitere sechs Monate beantragen.
Möchten Sie nach dieser Frist weiterhin in Deutschland Auto fahren, benötigen Sie eine deutsche Fahrerlaubnis: Sie müssen einen Antrag auf die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis auf Grundlage Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis stellen. Um dies zu tun oder auch um genauere Infos hierüber zu erhalten, wenden Sie sich an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Weitere Infos zu den Kosten, zur Dauer der Bearbeitung und den erforderlichen Unterlagen finden Sie auch auf der Seite des Serviceportals. Wichtig ist auch zu wissen: Sie müssen den Antrag in einem persönlichen Termin stellen.
Hier finden Sie Adresse, Telefonnummer und Öffnungszeiten der zuständigen Führerscheinstelle.
Einen Termin bei der Führerscheinstelle können Sie hier online buchen.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und würden uns freuen, wenn Sie Ihre Erfahrungen später hier mitteilen!
Hallo
ab wann hat meinen seinen Wohnsitz in Deutschland begründet? (ab wann gilt die 6 Monatsfrist)?
– nach Erhalt des Einreisevisums?
– nach Datum der Einreise (mit Visum)?
– nach Erhalt des Aufenthaltstitels?
– nach Anmeldung eines Wohnsitzes (in meinem Fall vor Erhalt des Visums)
Vielen Dank
Flo
Lieber Flo,
vielen Dank für die Frage! Die Antwort findet sich im § 7 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV).
Demnach hat der Bewerber um eine deutsche Fahrerlaubnis seinen ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, wenn er „wegen persönlicher und beruflicher Bindungen oder – bei fehlenden beruflichen Bindungen – wegen persönlicher Bindungen, die enge Beziehungen zwischen ihm und dem Wohnort erkennen lassen, gewöhnlich, das heißt während mindestens 185 Tagen im Jahr, im Inland wohnt. Ein Bewerber, dessen persönliche Bindungen im Inland liegen, der sich aber aus beruflichen Gründen in einem oder mehreren anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum aufhält, hat seinen ordentlichen Wohnsitz im Sinne dieser Vorschrift im Inland, sofern er regelmäßig hierhin zurückkehrt. Die Voraussetzung entfällt, wenn sich der Bewerber zur Ausführung eines Auftrags von bestimmter Dauer in einem solchen Staat aufhält.“
Wir hoffen, die Info war hilfreich!
Hallo ich habe einen Kosovarischen Führerschein und einen Internationalen Führerschein habe aber nicht gewusst das ich nur 6 Monate Zeit habe meinen Kosovarischen Führerschein umschreiben zu lassen. Jetzt meine Frage da ich ja auch einen Internationalen Führerschein besitze darf ich dann trozdem damit in Deutschland fahren oder nicht ?
Hallo,
vielen Dank für Ihre Frage. Es tut uns leid: Wir sind leider keine Experten auf diesem Gebiet und empfehlen daher: Um eine akkurate Antwort auf Ihre Frage zu erhalten, wenden Sie sich am Besten an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde bzw. Führerscheinstelle in der Stadt, in der Sie leben. Es wäre klasse, wenn Sie die Infos, die Sie erhalten, auch hier teilen würden! Vielen Dank im Voraus und viel Erfolg, Ihr Employland-Team
Hallo, meine nahme ist Polina und komme ich aus Bulgarien. Ich wohne in Deutschland seit 2013.Ich möchte eine Führerschein machen in Bulgarien, weil hier gipfelt keine Führerscheinfragen von bulgarischen. Geht das oder…?
Liebe Polina,
vielen Dank für deinen Kommentar.
Zwar sind im EU-Ausland erworbene Führerscheine meines Wissens grundsätzlich in Deutschland gültig, doch schließe ich aus der Online-Lektüre: Grundsätzlich kannst du – wenn du in Deutschland lebst und keinen Wohnsitz in Bulgarien hast – nicht deinen Führerschein in Bulgarien machen. Das besagt zumindest ein Urteil, das dem sogenannten „Führerscheintourismus“ entgegenwirken soll. Darüber finden sich einige Berichterstattungen in Online-Zeitungen wie z.B., dem Handelsblatt.
Das folgende Zitat stammt aus der Frankfurter Neuen Presse:
„Die höchsten EU-Richter haben entschieden, dass ausländische Führerscheine grundsätzlich in allen EU-Ländern gelten. Aber nur dann, wenn sie rechtmäßig erworben wurden. Mit Wohnsitz im Ausland.
Ein Führerschein, der im Urlaub im Ausland gemacht wird, ist in Deutschland ungültig. „Ein Ferien-Führerschein wird hier nicht anerkannt“, erläutert Markus Schäpe, Rechtsexperte beim ADAC in München. Mindestens ein halbes Jahr müsse ein Autofahrer in einem EU-Land leben, damit die Behörden in Deutschland seinen Führerschein uneingeschränkt akzeptieren.“
Und hier noch eine Info, die aus der Süddeutschen Zeitung stammt:
„Nach Angaben des Kraftfahrtbundesamts (KBA) in Flensburg muss sich ein Deutscher mindestens 185 Tage im Ausland aufgehalten haben, damit die deutschen Behörden einen dortigen Führerschein anerkennen.“
Wir hoffen, die Informationen sind nützlich und wünschen viel Erfolg für deine Führerscheinprüfung,
deine Joelle vom Employland-Team
Guten Tag, da ich bereits 6 Monate in Dtl gemeldet bin ist mein ausländischer Führerschein nicht mehr gültig und ich muss ihn für Dtl umschreiben lassen.
Aber was ist, wenn ich Urlaub in Österreich mache? Kann ich dort mit meinem internationalen ausländischen Führerschein fahren (denn ich bin ja weniger als 6 Monate dort). Oder zählen die 6 Monate Wohnsitznahme in der ganzen EU? Herzlichen Dank vorab
Guten Tag Joanna,
vielen Dank für die Frage – leider kann ich mit dieser Information nicht weiterhelfen, da bin ich nicht die richtige Ansprechpartnerin. Vielleicht kann Ihnen eine der zuständigen Stellen in Österreich da weiterhelfen? Welche das sind, finden Sie hier.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und würde mich freuen, wenn Sie Ihre Erkenntnisse hier teilen, damit auch andere LeserInnen von dem Wissen profitieren können.
Freundliche Grüße,
Joelle vom Employland-Team
Hallo, habe mein Führerschein in Bulgarien gemacht aber ich wohne seit fast 3 Jahren in Deutschland. Kann ich es umschreiben lassen?
Guten Tag Mehmed,
vielen Dank für die Frage! Meines Wissens nach dürfen Sie mit Ihrem bulgarischen Führerschein weiterhin in Deutschland fahren ohne ihn umschreiben zu lassen, da es sich um einen Führerschein aus einem EU-Mitgliedsstaat handelt. Ich entnehme diese Information dem § 28 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung):
„(1) Inhaber einer gültigen EU- oder EWR-Fahrerlaubnis, die ihren ordentlichen Wohnsitz im Sinne des § 7 Absatz 1 oder 2 in der Bundesrepublik Deutschland haben, dürfen – vorbehaltlich der Einschränkungen nach den Absätzen 2 bis 4 – im Umfang ihrer Berechtigung Kraftfahrzeuge im Inland führen. Auflagen zur ausländischen Fahrerlaubnis sind auch im Inland zu beachten. Auf die Fahrerlaubnisse finden die Vorschriften dieser Verordnung Anwendung, soweit nichts anderes bestimmt ist.“
Dennoch würde ich Ihnen raten, sich bei der zuständigen Führerscheinstelle bzw. Behörde in Ihrer Stadt zu informieren, um die Information abzusichern.
Gerne lassen Sie uns dann wissen, was Sie in Erfahrung bringen konnten. So profitieren dann auch andere LeserInnen unseres Blogs.
Alles Gute
Joelle vom Employland-Team
Hallo meine Name ist Alexandra es ist so ich hab mich in 2010 in De angemeldet und 2015 war ich in Rumänien nach dem ich meinen Kind bekommen hab und hab auch mein Führerschein erworben. Ich bin aus Rumänien und hab Ausweis und pass von dort. Wie ist es mit dem Führerschein ist es gültig oder nicht?
Danke Lg
Liebe Alexandra,
die Informationen, die Sie in meiner Antwort auf die Frage von Polina (siehe oben) finden, müssten meines Wissens nach auch in Ihrem Fall gelten. Ich verweise nochmal auf das von mir in der Antwort angeführte Zitat aus der Frankfurter Neuen Presse:
„Die höchsten EU-Richter haben entschieden, dass ausländische Führerscheine grundsätzlich in allen EU-Ländern gelten. Aber nur dann, wenn sie rechtmäßig erworben wurden. Mit Wohnsitz im Ausland.
Ein Führerschein, der im Urlaub im Ausland gemacht wird, ist in Deutschland ungültig. „Ein Ferien-Führerschein wird hier nicht anerkannt“, erläutert Markus Schäpe, Rechtsexperte beim ADAC in München. Mindestens ein halbes Jahr müsse ein Autofahrer in einem EU-Land leben, damit die Behörden in Deutschland seinen Führerschein uneingeschränkt akzeptieren.“
Ein weiteres Zitat, das ich auch schon in der obigen Antwort angegeben hatte, stammt aus der Süddeutschen Zeitung stammt:
„Nach Angaben des Kraftfahrtbundesamts (KBA) in Flensburg muss sich ein Deutscher mindestens 185 Tage im Ausland aufgehalten haben, damit die deutschen Behörden einen dortigen Führerschein anerkennen.“
Aus diesen Zitaten lässt sich meinem Verständnis nach ableiten, dass Ihr Führerschein ungültig ist, da Sie, als Sie Ihren Führerschein in Rumänien erworben haben, nicht ein halbes Jahr in Rumänien gelebt haben bzw. sich nicht 185 Tage dort aufgehalten haben.
Da ich leider keine Expertin auf diesem Gebiet bin, rate ich, dass Sie sich am Besten an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde bzw. Führerscheinstelle in der Stadt, in der Sie leben, wenden. Hier erhalten Sie die notwendige Information.
Wir würden uns freuen, wenn Sie in einem weiteren Kommentar wissen lassen, was Sie in Erfahrung bringen konnten!
Mit freundlichem Gruß,
Joelle vom Employland-Team
Guten Tag
Ich bin italienischer Staatsbürger und wohne in Italien.
Im Jahre 2002 wurde mir die Fahrerlaubnis in DE, wegen Alkohol am Steuer entzogen. Danach war ich nicht mehr mit dem Auto in DE unterwegs. Meine Frage: Wo kann ich nachfragen ob ich eine MPU machen muss? Oder wo ich die Fahrerlaubniss für DE neu beantragen kann?
Vielen Dank
Guten Tag,
ich habe mich mit der Frage an die Pressestelle von DEKRA e.V. gewandt und habe folgende Antwort erhalten:
„Ich habe mit unseren Experten in Sachen Fahrerlaubnisrecht Rücksprache gehalten und kann Ihnen wie folgt antworten:
Rechtsgrundlage für die Frage ist die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Hier heißt es im § 73, Abs. 3: ‚Hat der Betroffene keinen Wohn- oder Aufenthaltsort im Inland, ist für Maßnahmen, die das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen betreffen, jede untere Verwaltungsbehörde […] zuständig.‘ Damit ist jede Fahrerlaubnisbehörde in Deutschland gemeint. Falls der Fragende eine Nutzungsuntersagung durch eine Fahrerlaubnisbehörde erhalten hat, empfiehlt es sich, auch dort den Antrag zu stellen.
Wichtig ist zudem, dass es nicht um die Erteilung einer Fahrerlaubnis geht, sondern gemäß § 29 Abs. 4 FeV um das Recht in Deutschland den italienischen Führerschein nutzen zu dürfen: „Das Recht, von einer ausländischen Fahrerlaubnis nach einer der in Absatz 3 Nummer 3 und 4 genannten Entscheidungen im Inland Gebrauch zu machen, wird auf Antrag erteilt, wenn die Gründe für die Entziehung nicht mehr bestehen.“
Ich hoffe, diese Information war hilfreich!
Joelle vom Employland-Team
Guten Tag,
ich habe bald einen Gast, der US Bürger ist und einen amerikanischen (New York) Führerschein hat. Wir wollen durch Frankreich, Monaco und Italien fahren. Braucht mein Gast einen internationalen Führerschein, oder reicht der amerikanische Schein?
Vielen Dank 🙂
Guten Tag,
entschuldigung, dass die Antwort etwas gedauert hat. Ich habe mich an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gewandt und nun folgende Info von dessen Bürgerservice erhalten: Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur könne über die Rechtsgebiete anderer Länder keine Aussagen treffen.
Es könnte ggf. hilfreich sein, sich an die Botschaften der jeweiligen Länder zu wenden und dort nach den entsprechenden Auskünften zu fragen oder zumindest zu ermitteln, wer der richtige Ansprechpartner sei.
Es tut mir leid, dass ich keine genaueren Informationen habe und wünsche viel Erfolg bei der weiteren „Erkundung“.
Joelle vom Employland-Team
Hallo.Ich bin Attila.Ich komme aus Ungarn
Ich habe mein Führerschein Kategorie C,und CE letztes Jahr in Ungarn gemacht,diese Zeit habe ich auch hier in Deutschland angemeldet.
Für die Arbeit muss ich mein Führerschein umschreiben lassen.
Ist die Kategorie C and CE in Deutschland gültig?
Vielen Dank für Antwort!
L.G Attila
Hallo Attila,
gerne möchte ich versuchen, eine Antwort auf die Frage zu finden, klarstellen möchte ich dennoch auch, dass ich keine Expertin auf diesem Gebiet bin. Deshalb rate ich, dass Sie sich an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde bzw. Führerscheinstelle in Ihrer Stadt wenden.
Informationen zur Gültigkeit Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis (auch in Bezug auf die Klassen C und CE) finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur:
„Klassen C, CE, D, DE, D1 und D1E
Eine Fahrerlaubnis dieser Klassen gilt nur bis zum Ablauf von fünf Jahren nach ihrer Erteilung, selbst wenn sie im Heimatstaat für einen längeren Zeitraum gültig ist.
Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E
Die Geltungsdauer einer Fahrerlaubnis dieser Klassen wird auf Antrag um fünf Jahre verlängert, wenn entsprechende Anforderungen an die Gesundheit und das Sehvermögen erfüllt werden. Näheres hierzu erfahren Sie von Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
…
Droht Ihre ausländische Fahrerlaubnis abzulaufen oder ist sie nicht mehr gültig, erhalten Sie auf Antrag eine deutsche Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse.“
Für Sie gilt m.E. daher:
Entsprechend der in Deutschland geregelten Geltungsdauer für Fahrerlaubnisse der von Ihnen genannten Klassen C und CE dürfte Ihre Fahrerlaubnis für diese beiden Klassen grundsätzlich noch gültig sein. Sie kann anschließend um fünf Jahre verlängert werden, wenn bestimmte Anforderungen an Gesundheit und Sehvermögen erfüllt werden.
Droht die Fahrerlaubnis abzulaufen, können Sie eine deutsche Fahrerlaubnis beantragen. Wenden Sie sich an die die zuständige Fahrerlaubnisbehörde bzw. Führerscheinstelle, um akkurate Informationen zur Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis zu erhalten.
Vorerst finden Sie Informationen zum Erwerb der deutschen Fahrerlaubnis auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur:
Zur Info:
Die Anerkennung von Fahrerlaubnissen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union wird im §28 FeV geregelt:
„(1) Inhaber einer gültigen EU- oder EWR-Fahrerlaubnis, die ihren ordentlichen Wohnsitz im Sinne des § 7 Abs. 1 oder 2 in der Bundesrepublik Deutschland haben, dürfen – vorbehaltlich der Einschränkungen nach den Absätzen 2 bis 4 – im Umfang ihrer Berechtigung Kraftfahrzeuge im Inland führen. Auflagen zur ausländischen Fahrerlaubnis sind auch im Inland zu beachten. Auf die Fahrerlaubnisse finden die Vorschriften dieser Verordnung Anwendung, soweit nichts anderes bestimmt ist.
(…)
(3) Die Vorschriften über die Geltungsdauer von Fahrerlaubnissen der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E in § 23 Abs. 1 gelten auch für die entsprechenden EU-und EWR-Fahrerlaubnisse. Grundlage für die Berechnung der Geltungsdauer ist das Datum der Erteilung der ausländischen Fahrerlaubnis. Wäre danach eine solche Fahrerlaubnis ab dem Zeitpunkt der Verlegung des ordentlichen Wohnsitzes in die Bundesrepublik Deutschland nicht mehr gültig, weil seit der Erteilung mehr als fünf Jahre verstrichen sind oder – bei den Klassen C1 und C1E – der Inhaber das 50. Lebensjahr bereits vollendet hat, besteht die Berechtigung nach Absatz 1 Satz 1 noch sechs Monate, gerechnet von der Begründung des ordentlichen Wohnsitzes im Inland an. Für die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis ist § 30 in Verbindung mit § 24 Abs. 1 entsprechend anzuwenden.“
Ich hoffe, ich konnte Ihnen ein wenig helfen. Gerne teilen Sie hier weitere Informationen, die Sie herausfinden, damit auch andere Leser von Ihnen profitieren können.
Joelle vom Employland-Team
Guten Tag Leute mal eine Frage und zwar bin ich in Deutschland geboren und lebe hier bin bosnischer Staatsangehörigkeit und habe mein Führerschein in Bosnien gemacht könnte ich ihn jetzt umschreiben lassen ?
Guten Tag,
ich muss im Vorwege anmerken: Ich bin keine Expertin, meine Empfehlung ist daher: Wenden Sie sich an die zuständige Führerscheinstelle.
Dennoch teile ich gerne mit, was mein Wissensstand bzw. mein Verständnis der Situation ist.
Bosnien und Herzegowina gehört zu den in diesem Beitrag genannten Listenstaaten. Grundsätzlich gilt:
Haben Sie Ihren Führerschein in einem dieser Staaten erworben, dann können Sie Ihre Fahrerlaubnis in der Regel prüfungsfrei umschreiben lassen (sofern es sich um die Klassen A1, A, B handelt). Die Fahrausbildung ist in diesen Ländern gleichzusetzen mit der Fahrausbildung in der EU.
Eine ähnliche Frage wie die Ihre beantwortete auch die die Redaktion von bussgeldkatalog.org entsprechend: „Führerscheine aus Bosnien-Herzegowina werden in der Regel ganz oder teilweise in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben, ohne dass Sie eine erneute Ausbildung oder Prüfung ablegen müssen. Für weitere Informationen sollten Sie sich an die zuständige Führerscheinstelle wenden“.
Ich gehe jedoch richtig in der Annahme, dass Sie Ihren Wohnsitz während des Erwerbs Ihres Führerscheins in Deutschland hatten? Haben Sie den Führerschein während eines Urlaubs erworben, ist m.E. Ihr bosnischer Führerschein in Deutschland nicht gültig.
Ich greife nochmal Inhalte aus Antworten auf, die ich anderen hier bereits gegeben hatte:
Das folgende Zitat stammt aus der Frankfurter Neuen Presse:
„Die höchsten EU-Richter haben entschieden, dass ausländische Führerscheine grundsätzlich in allen EU-Ländern gelten. Aber nur dann, wenn sie rechtmäßig erworben wurden. Mit Wohnsitz im Ausland.
Ein Führerschein, der im Urlaub im Ausland gemacht wird, ist in Deutschland ungültig.’Ein Ferien-Führerschein wird hier nicht anerkannt‘, erläutert Markus Schäpe, Rechtsexperte beim ADAC in München. Mindestens ein halbes Jahr müsse ein Autofahrer in einem EU-Land leben, damit die Behörden in Deutschland seinen Führerschein uneingeschränkt akzeptieren.“
Und hier noch eine Info, die aus der Süddeutschen Zeitung stammt:
„Nach Angaben des Kraftfahrtbundesamts (KBA) in Flensburg muss sich ein Deutscher mindestens 185 Tage im Ausland aufgehalten haben, damit die deutschen Behörden einen dortigen Führerschein anerkennen.“
Bei den Zitaten geht es meines Wissens nach um den Führerscheinerwerb während eines Urlaubs in einem EU-Land. Ich persönlich würde folgern, dass entsprechend auch ein Führerschein, der in einem Nicht-EU-Land erworben wurde, nicht gültig ist. Aber wie gesagt: Ich bin keine Expertin, stelle selber Online-Recherchen an und rate wiederholt: Wenden Sie sich an die zuständige Führerscheinstelle in Ihrer Stadt!
Ich fände es klasse, wenn Sie anschließend die Infos hier teilen könnten, so dass auch andere Leser davon profitieren können.
Alles Gute,
Joelle vom Employland-Team
Sehr geehrte, -er,
ich habe eine Frage. Ich habe eine Führerschein aus Montenegro und wohne jetzt in Hamburg. Können Sie mir vielleicht zu schreiben, oder wissen Sie wo muss ich weiter fragen: Ich habe alle Kategorie (A, B, C, E und D) und will nicht meine Führerschein umschreiben. Kann ich hier in Deutschland nochmals eine Führerschein nur für B-Kategorie zu machen, ohne meine Montenegrische zu geben.
Danke im Voraus
Guten Tag Boris,
ich habe einmal beim Bürgertelefon des Landesbetriebs Verkehr(LBV) angerufen und nachgefragt: Wenn Sie Ihren Führerschein nicht umschreiben lassen möchten und eine deutsche Fahrerlaubnis erwerben, wird Ihr Führerschein eingetauscht, d.h. Ihr ausländischer Führerschein wird einbehalten. So habe ich das verstanden. Dennoch: Ich bin keine Expertin, immer wieder kann ich nur raten:
Ob Umschreibung eines ausländischen Führerscheins oder Erwerb einer Fahrerlaubnis in Deutschland, zuständig für die Beantwortung diesbezüglicher Fragen ist die Fahrerlaubnisbehörde bzw. die Führerscheinstelle in Hamburg – und damit der Landesbetrieb Verkehr.
Sie finden online die verschiedenen Standorte des LBV. Auf dieser Website haben Sie auch die Möglichkeit, online einen Termin zu buchen (das ist erforderlich).
Die eigene Webseite zur Terminvergabe des LBV finden Sie hier. Bei der Terminvergabe fällt Ihr Anliegen laut der Dame am Telefon vom LBV unter den Punkt F09 – Umschreibung ausländischer Führerschein.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg,
Joelle vom Employland-Team
Hallo,
mir wurde auferlegt einen Antrag zu stellen, den es laut den meisten Behörden nichtmal gibt. Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.
2003 wurde mein Führerschein in Deutshcland für 7 Monate entzogen – Diesen erhielt ich bis heute nicht wieder
2009 zog ich in die Schweiz und erhielt dort eine neue Fahrerlaubnis im Jahr 2010 (diese besitze ich weiterhin)
Nun haben in einer bestimmten Region manche Beamten Probleme mit dieser und mir wurde auferlegt einen Antrag zu stellen. (vom Landesgericht)
„Antrag auf Zulassung meine Schweizer Fahrerlaubnis als Deutscher im Auslandlebende Person“ zu stellen. diesen oder etwas ähnliches scheint es jedoch nicht zu geben. Da ich mich immer wieder auf der Durchreise in Deutshcland befinde oder ab und an beruflich, ist dies langsam sehr anstrengend immer wieder einen Fahrer zu bemühen oder die Bahn zu nutzen. Weiss jemand einen Rat? mein Anwalt sucht inzwischen auch danach…
Danke und einen schönen tag
Guten Tag,
mein Name ist Giulia, ich wohne und arbeite in Italien.
Mein Kollege und ich werden in November eine Messe in Munchen besuchen. Mein Kollege hat seinen normalen italienischen Fahrschein, er hat aber leider einen Herzdefibrillator (ICD). Aus diesem Grund sind wir nicht sicher ob er in Deutschland noch Auto fahren darf. Haben Sie vielleicht Info dazu? Oder gibt es vielleicht ein Buro des Verkehrsministerium, wo ich mich wenden sollte?
Vielen Dank im Voraus,
Guten Tag Giulia,
vielen Dank für Ihren Kommentar. Ich selber kann Ihnen diese Frage leider nicht beantworten. Es gibt den sogenannten Bürgerservice des Bundesverkehrministeriums. Vielleicht hilft es, da Infos einzuholen. Ansonsten könnte es eine weitere Möglichkeit sein, sich an die deutsche Botschaft/ ein deutsches Konsulat in Italien zu wenden. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Recherche. Wir freuen uns natürlich, wenn Sie die Information hier teilen, damit auch andere davon profitieren.
Viel Erfolg,
Joelle vom Employland-Team
Guten Tag. Es geht um einen Bekannten der seinen Führerschein in Marokko erworben hatte. Dann nach Spanien umsiedelte. Dort wurde er in einen spanischen Führerschein umgeschrieben. Nun ist er jetzt nach Deutschland ausgewandert hat hier jetzt auch seinen aktuellen Wohnsitz. Nun die Frage ist der in Spanien umgeschriebene Führerschein auch in Deutschland gültig?
Guten Tag,
bitte entschuldigen Sie meine verspätete Antwort. Ich hatte gehofft, noch Antwort vom Verkehrsministerium zu erhalten, doch meine Anfrage blieb leider unbeantwortet. Von daher kann ich leider auch nur mein persönliches Verständnis der Situation teilen, das leider keine sichere Antwort ist, denn ich bin keine Expertin.
Ich würde es so auffassen, dass der in Spanien umgeschriebene Führerschein Ihres Bekannten auch in Deutschland gültig ist. Ich verstehe es so, dass nach der Umschreibung die Fahrerlaubnis der spanischen Fahrerlaubnis gleichzusetzen ist. Und eine spanische Fahrerlaubnis ist als EU-Fahrerlaubnis in Deutschland gültig (s.o.). Aber wie gesagt: Das ist meine Interpretation der Lage. Ihr Bekannter sollte sich bei der für ihn zuständigen Fahrerlaubnisbehörde erkundigen.
Viel Erfolg,
freundliche Grüße,
Joelle vom Employland-Team