Positivliste für ausländische Fachkräfte: Mangelberufe

Deutschland braucht ausländische Fachkräfte, so sehen das nicht nur viele Unternehmen, sondern auch die Bundesagentur für Arbeit – zumindest in bestimmten Berufen. Und deswegen hat sie eine Liste erstellt, die Positivliste, die die sogenannten Mangelberufe benennt.
Ausländische Fachkräfte mit entsprechender Qualifikation können in diesen Mangelberufen in Deutschland tätig werden.

Was ist die Positivliste? Mangelberufe

Die Positivliste

  • benennt Berufe, in denen ein Fachkräfteengpass besteht
  • benennt Berufe, die nicht bereits durch andere Möglichkeiten zugänglich sind wie z.B. die Blaue Karte EU für Akademiker
  • basiert auf der Fachkräfteengpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit

Erklärung der Positivliste

Sie unterscheidet in „Berufsgattungen“ und „Berufsbezeichnungen“ (Berufsbereiche und Berufe) und innerhalb dieser in unterschiedliche Anforderungsniveaus, also in Fachkräfte und Spezialisten:

 

 

Positivliste: Fachkräfte und Spezialisten
Anforderungsniveau 2: „Fachkraft – entspricht einer fachlich ausgerichteten Tätigkeit, die eine mindestens zweijährige Berufsausbildung oder vergleichbare Qualifikation voraussetzt.“
Anforderungsniveau 3:  

„Spezialisten – werden Berufe zugeordnet, deren Ausübung Spezialkenntnisse und Spezial-fertigkeiten erfordern, die üblicherweise eine Meister- oder Technikerausbildung bzw. einen gleichwertigen Fachschul- oder Hochschulabschluss voraussetzen.“

Aus der Positivliste gehen verschiedene Berufsbereiche als Mangelbereiche hervor: Auf der einen Seite der MINT-Bereich (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) und zum Anderen der Gesundheits-, Alten- und Krankenpflegebereich. Aus diesen Berufsbereichen benennt die Positivliste weiter die einzelnen Berufe, in denen es an Arbeitskräften mangelt.

Beschreibungen der verschiedenen Berufe und ihrer Tätigkeiten finden Sie auf der Internetseite berufe.net der Bundesagentur für Arbeit

Die Positivliste finden Sie hier.

2 thoughts to “Positivliste für ausländische Fachkräfte: Mangelberufe”

    1. Hallo Qeti,
      vielen Dank für die Frage!

      Grundsätzlich besteht die Möglichkeit mit diesem Abschluss, die Blue Card zu erhalten. D.h.: Wer über einen deutschen Hochschulabschluss verfügt, kann die Blaue Karte EU erhalten, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.

      Auf der Seite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge werden die Voraussetzungen genannt:

      „- Es ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium nachzuweisen. Wenn der Hochschulabschluss nicht in Deutschland erworben wurde, muss der Abschluss entweder anerkannt oder mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar sein.
      – Es muss entweder ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegen oder ein bereits unterschriebener bzw. bereits bestehender Arbeitsvertrag und
      – damit mindestens ein bestimmtes Bruttojahresgehalt erreicht werden.“

      Das bedeutet:Die Blue Card können Sie erst dann beantragen, wenn Sie einen Arbeitsplatz gefunden haben (oder zumindest ein konkretes Jobangebot nachweisen können).

      Das erforderliche Mindestbruttojahresgehalt liegt im Jahr 2018 bei 52.000 Euro. In Mangelberufen liegt die Grenze niedriger: 40.560 Euro. (Quelle: BAMF)
      Mangelberufe sind die Berufe aus dem MINT-Bereich (Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure, Ärzte und IT-Fachkräfte). Für genauere Infos schauen Sie gerne unseren Beitrag „Mangelberufe in Deutschland“ an.

      Auch wichtig:
      Ihr Arbeitsplatz muss Ihrer Qualifikation angemessen sein.

      In Bezug auf die Angemesseneheit haben wir bei der Pressestelle des Bundesministeriums des Inneren (BMI) nachgefragt und um Erläuterung gebeten. Die Antwort:
      „Ein Arbeitsplatz ist der Qualifikation angemessen, wenn die auszuübende Tätigkeit üblicherweise einen akademischen Abschluss voraussetzt und die mit dem Studium erworbenen Kenntnisse zumindest teilweise oder mittelbar benötigt werden. Deshalb ist ein Arbeitsplatz auch dann angemessen, wenn der Studienabschluss zwar nicht generell einschlägig ist, die mit dem abgeschlossenen Studium erworbenen Kenntnisse aber für die konkret auszuübende Tätigkeit erforderlich sind, zum Beispiel bei der Beschäftigung eines Arztes als medizinischer Berater in der Pharmabranche.“

      Vielleicht ist auch der Artikel „Employland-Rechtsanwältin erklärt internationalen Studierenden die Blue Card“ über den Vortrag für internationale Studierende interessant für Sie.
      Darin finden Sie auch interessante Infos.

      Abgesehen von der Blue Card haben internationale Absolventen deutscher Hochschulen die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis zwecks Beschäftigung (§ 18 Abs. 2 iVm Abs. 4 AufenthG) zu erlangen. Hier gilt ebenfalls: Ein Arbeitsplatz muss nachgewiesen werden und die Beschäftigung muss der Qualifikation angemessen sein.

      Zu guter Letzt:
      Sind Sie noch auf Jobsuche?
      Vielleicht ist unsere Internetplattform http://www.employland.de etwas für Sie:

      • Bei uns erstellen internationale Fachkräfte ihr persönliches Profil und werden von Arbeitgebern in ganz Deutschland gefunden.
      • Auf Wunsch übernehmen wir die Erledigung aller juristischen Erfordernisse rund um das Thema Aufenthaltstitel (und Anerkennung der Qualifikation, wenn erforderlich).

      Sie können sich hier registrieren und ihr kostenloses Profil erstellen.

      Ich hoffe, diese Infos waren hilfreich und wünsche alles Gute,

      Joelle vom Employland-Team

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