Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung ist, die Gesundheit Ihrer Mitglieder zu erhalten, zu fördern oder herzustellen. Sie sichert Sie auch finanziell mit Krankengeld ab, wenn Sie arbeitsunfähig sind und der Arbeitgeber nach sechs Wochen nicht mehr für Sie aufkommt. Alle Arbeitnehmer sind grundsätzlich verpflichtet, eine gesetzliche Krankenversicherung abzuschließen.
Versicherungspflichtgrenze: Freiwillig gesetzlich oder privat versichern
Ausnahme:
Die Pflicht entfällt ab einer Jahresarbeitsentgeldgrenze (Versicherungspflichtgrenze): Verdienen Sie mehr als 56.250 Euro pro Jahr, müssen Sie nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung sein. Sie können sich aber freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse weiterversichern. Möchten Sie das nicht, können Sie zu einer privaten Krankenversicherung wechseln.
Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse
Das tut Ihre Krankenkasse für Sie:
- Dienstleistungen:
Ihre Krankenversicherung gewährleistet z.B., dass Sie im Krankheitsfall eine/n Arzt/ Ärztin Ihrer Wahl aufsuchen können und kommt für die entstehenden Kosten auf.
- Sachleistungen:
Ihre Krankenkasse kommt z.B. für Medikamente und Krankenhausbehandlungen auf.
- Geldleistungen:
Ihre Krankenkasse kommt z.B. bei Arbeitsunfähigkeit für Ihr Krankengeld auf oder für das Mutterschaftsgeld im Fall des Mutterschaftsurlaubs.
Mehr Infos zu den Leistungen der Krankenkasse finden Sie auf der Website Deutsche Sozialversicherung.
Der allgemeine Beitragssatz für gesetzliche Krankenkassen ist einkommensabhängig und liegt bei 14,6 Prozent. Die Krankenkassen können außerdem einen Zusatzbeitrag erheben.2
Wahl der Krankenkasse
Bei welcher Krankenkasse Sie die Krankenversicherung abschließen, entscheiden Sie selbst.
Die verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden sich abgesehen von den gesetzlichen Leistungen in ihrem weiteren Leistungsprofil und ihren Kosten.
Eine Liste der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland und einen Überblick über ihre Angebote finden Sie hier.
Eine Krankenkasse, die in der Versicherung ausländischer Arbeitnehmer in Deutschland erfahren ist und in diversen Sprachen berät, ist zum Beispiel die DAK.
Weitere Infos unter Krankenkassen Blog