Die Arbeitslosenversicherung dient dazu, arbeitslosen Menschen ihren Lebensunterhalt zu sichern und sie darin zu unterstützen, wieder eine Arbeit zu finden und aufzunehmen. Träger ist die Bundesagentur für Arbeit (BA).
Nicht alle Leistungen zur Arbeitsvermittlung stehen ausschließlich Versicherten zu, sondern können teilweise auch von Nichtversicherten in Anspruch genommen werden.
Leistungen
Die Leistungen zur Absicherung des Lebensunterhalts umfassen u.a.:
- Arbeitslosengeld
- Grundsicherung
(Arbeitslosengeld II/Sozialgeld/ Erstausstattung für Wohnung und Kleidung/ Heizung und Unterkunft - Sozialversicherung
Die Leistungen zur Arbeitsförderung umfassen neben anderen z.B.:
- Berufsberatung
- Berufsorientierung
- Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen
- Berufliche Weiterbildungsmaßnahmen
Der Beitragssatz liegt bei drei Prozent des Bruttolohns, der von Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte bezahlt wird.
Weitere Infos:
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Beratung und Vermittlung durch die BA