Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung dient dazu, arbeitslosen Menschen ihren Lebensunterhalt zu sichern und sie darin zu unterstützen, wieder eine Arbeit zu finden und aufzunehmen. Träger ist die Bundesagentur für Arbeit (BA).

Nicht alle Leistungen zur Arbeitsvermittlung stehen ausschließlich Versicherten zu, sondern können teilweise auch von Nichtversicherten in Anspruch genommen werden.

Leistungen

Die Leistungen zur Absicherung des Lebensunterhalts umfassen u.a.:

Die Leistungen zur Arbeitsförderung umfassen neben anderen z.B.:

  • Berufsberatung
  • Berufsorientierung
  • Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen
  • Berufliche Weiterbildungsmaßnahmen

Der Beitragssatz liegt bei drei Prozent des Bruttolohns, der von Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte bezahlt wird.

 

Weitere Infos:

Deutsche Sozialversicherung

 

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Aufgaben der BA

Beratung und Vermittlung durch die BA

Förderung durch die BA

Grundsicherung durch die BA