Der Daueraufenthalt-EU (§ 9a AufenthG) ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel.
Anders als die Niederlassungserlaubnis berechtigt er, innerhalb der EU mobil zu sein:
Wer einen Daueraufenthalt-EU innehat, hat das Recht, in den anderen EU-Mitgliedstaaten einen befristeten Aufenthaltstitel zu erhalten.
Voraussetzungen für den Daueraufenthalt-EU
Die Voraussetzungen für den Erhalt des Daueraufenthalt-EU decken sich mit denen der Niederlassungserlaubnis:
Der Antragsteller
- hält sich seit fünf Jahren mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland auf
- sichert durch feste und regelmäßige Einkünfte eigenständig seinen Lebensunterhalt und den seiner Angehörigen, denen er zum Unterhalt verpflichtet ist
- weist ausreichende Deutschkenntnisse (B1) sowie Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland nach
(Diese können Sie z.B. in einem Integrationskurs erwerben) - hat mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung erbracht
- verfügt über ausreichend Wohnraum für sich und Angehörige, die mit ihm in familiärer Gemeinschaft leben
- hat keine Vorstrafen vorliegen (§54, AufenthG)
Hierzu mehr beim Serviceportal Baden-Württemberg
Weitere Infos: