Punktesystem soll Zuwanderung erleichtern

Ein Modellprojekt soll Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern den Zugang zum baden-württembergischen Arbeitsmarkt erleichtern. Ab Herbst 2016 sollen über drei Jahre hinweg beruflich qualifizierte Arbeitnehmer nach einem Punktesystem eine Arbeitserlaubnis erhalten.

 

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Modellprojekt in Baden-Württemberg: Ausländische Fachkräfte können auch in Nicht-Engpassberufen arbeiten Foto: Arne9001 | Dreamstime.com

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles, Landeswirtschaftsminister Nils Schmid (beide SPD) und der Chef der Bundesarbeitsagentur, Frank-Jürgen Weise, präsentierten heute in Stuttgart das Pilotprojekt im Bereich der Fachkräftezuwanderung. Besonders an dem „Punktebasierten Modellprojekt für ausländische Fachkräfte“ (PUMA) ist: Während Fachkräfte mit einem Berufsabschluss  zuvor ausschließlich eine Arbeitserlaubnis für Berufe erhalten konnten, in denen ein Fachkräfteengpass herrscht, ist dies nun auch für Nicht-Engpassberufe möglich. Im Rahmen des Projektes soll eine begrenzte Anzahl von Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern ab Herbst 2016 für einen Zeitraum von drei Jahren Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erhalten.
Voraussetzung: Die ausländische Fachkraft erfüllt bestimmte Kriterien zur Integrationsfähigkeit. Dazu müssen über definierte Kriterien mindestens 100 Punkte für die Integrationsfähigkeit erreicht werden.

Punktesystem: Hauptkriterium Deutschkenntnisse

Zentrales Kriterium sind Deutschkenntnisse. Sind diese fortgeschrittene (mindestens Niveau B2), ist ein Direktzugang zum deutschen Arbeitsmarkt möglich (100 Punkte). Bei geringeren Deutschkenntnissen (Niveau A2 oder B1) müssen die Bewerber eine Verbundenheit zu Deutschland vorweisen können oder ihre Anpassungsfähigkeit an neue sprachliche und kulturelle Rahmenbedingungen bereits in der Vergangenheit bewiesen haben. Das kann zum Beispiel ein Voraufenthalt oder Verwandtschaft in Deutschland sein, aber auch der Nachweis weiterer Sprachkenntnisse.
Dabei gilt ein Baukastenprinzip: Mindestens 25 Punkte müssen die Fachkräfte durch Deutschkenntnisse erzielen, d.h. bei Deutschkenntnissen unterhalb des Niveaus A2 ist kein Arbeitsmarktzugang möglich. Die übrigen Kriterien können beliebig kombiniert werden, um die benötigte Gesamtpunktzahl von 100 Punkten zu erreichen.

Anpassungsmaßnahmen in Deutschland auch für Nicht-Engpassberufe

Weiterhin gilt: Voraussetzung für den Erhalt einer Arbeitserlaubnis sind ein Arbeitsplatz und die Anerkennung der ausländische Qualifikation. Angepasst an die Neuerung im Modellprojekt gilt nun aber auch: Im Falle einer teilweisen Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation kann im Rahmen des Modellprojektes bei Nicht-Engpassberufen ein Aufenthaltstitel (nach § 17a, AufenthG) erteilt werden, um erforderliche Anpassungsmaßnahmen wahrzunehmen oder weitere Qualifikationen zu erwerben, die die Anerkennungsstelle für die Berufsanerkennung festgestellt hat. Das ist grundsätzlich ausschließlich bei Engpassberufen der Fall.

Baden-Württemberg eigne sich für das Modellprojekt besonders gut, sagt Landwirtschaftsminister Nils Schmid, weil es eine niedrige Arbeitslosenquote sowie einen hohen Fachkräftebedarf hat: „Unsere Unternehmen suchen händeringend nach qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.“ In elf „Welcome Center“ können die Teilnehmer des Projektes Unterstützung erhalten.

Um das Modellprojekt durchzuführen, wird kein neues Förderprogramm aufgelegt. Stattdessen werden bestehende Strukturen und Netzwerke genutzt und die Arbeitsmarktakteure vor Ort durch einen regionalen Projektbeirat aktiv eingebunden.

 

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Weitere Infos:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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