Vorrangprüfung ausgesetzt: Bessere Chancen auf Arbeit für Flüchtlinge

Arbeitserlaubnis Asylbewerber

Am Samstag ist das neue Integrationsgesetz in Kraft getreten, das Flüchtlingen den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert. Die Vorrangprüfung wird in vielen Bezirken ausgesetzt und auch Leiharbeit ist möglich.

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Mit dem in Kraft getretenen Integrationsgesetz wird die Vorrangprüfung für Flüchtlinge für drei Jahre ausgesetzt Foto: A J Cotton

Während es bisher sehr schwierig für Asylbewerber und Geduldete war, eine Arbeit aufzunehmen, erhöhen sich ihre Chancen, arbeiten zu können, vor allem dadurch, dass die Vorrangprüfung wegfällt. Diese gab vor, dass ein Arbeitgeber, der sie beschäftigen wollte, erst prüfen lassen musste, ob ein Deutscher oder EU-Bürger für die Tätigkeit in Frage kam, denn diese waren bevorrechtigt.

Vorrangprüfung fällt weg

Die Vorrangprüfung wird nun für drei Jahre ausgesetzt – konkret für 133 der 156 Bezirke der Bundesagentur für Arbeit (BA), schreibt Zeit Online. Insgesamt bleiben demnach 23 Agenturbezirke in Bayern, Nordrhein-Westfalen und das strukturschwache Mecklenburg-Vorpommern vollständig ausgenommen. Die Deutsche Handwerkszeitung führt aus, dass in Bayern zu den ausgenommenen Bezirken folgende zählen: Aschaffenburg, Bayreuth-Hof, Bamberg-Coburg, Fürth, Nürnberg, Schweinfurt, Weiden, Augsburg, München, Passau und Traunstein. In Nordrhein-Westfalen sind es Bochum, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Oberhausen und Recklinghausen.

Prüfung der Beschäftigungsbedingungen bleibt

Zeit Online zitiert Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD), welche die Aussetzung der Vorrangprüfung  „ein(en) weitere(n) Baustein für eine erfolgreiche Integration der Menschen, die zu uns kommen und Fuß fassen wollen“, bezeichnet. Durch die Beteiligung der Länder sei sichergestellt, dass die regionale Arbeitsmarktlage angemessen Berücksichtigung finde.

Die Prüfung der Beschäftigungsbedingungen wird jedoch weiter durch die Bundesagentur für Arbeit vorgenommen. Dabei wird geprüft, ob die entsprechenden Personen nicht zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen angestellt werden als vergleichbare deutsche Arbeitnehmer. Nach 15 Monaten Aufenthalt entfällt auch diese Prüfung.

Leiharbeit ist erlaubt – Kritik von Gewerkschaften

Eine weitere im Integrationsgesetz verankerte neue Regelung ist: In den Bezirken, in denen die Vorrangprüfung ausgesetzt wird, können Asylbewerber und Geduldete nach drei Monaten Aufenthalt als Leiharbeiter arbeiten. In den übrigen Agenturbezirken ist das erst nach 15 Monaten Aufenthalt beziehungsweise ausschließlich in Engpassberufen oder in Berufen für Hochqualifizierte möglich.

Diesbezüglich kommt Kritik von den Gewerkschaften. Zeit Online zitiert den Vizechef des DGB Sachsen Marcus Schlimbach, der argumentiert, dass Beschäftigungsperspektiven geboten werden müssen: „Es geht nicht darum, die Menschen schnell in irgendeinem Job unterzubringen.“ Deshalb sei es falsch, Flüchtlingen den Zugang zur Leiharbeitsbranche zu öffnen. Vielmehr sei notwendig, den berufsbezogenen Spracherwerb, die Berufsorientierung, die betrieblichen Aus- und Weiterbildung sowie den Ausbau spezifischer Beratungsstrukturen zur Arbeitsmarktintegration weiter zu fördern.

Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsstaaten dürfen nicht arbeiten

Nicht profitieren von der Regelung tun Personen aus sicheren Herkunftsstaaten. Diese unterliegen einem Beschäftigungsverbot und müssen während der Dauer ihres Aufenthalts in einer Erstaufnahmeeinrichtung bleiben. Ziel der Bundesregierung ist, dass das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge über deren Asylanträge schnell entscheidet – mit der Folge, dass diese Asylbewerber, deren Bleibeperspektive gering ist, nicht lange in Deutschland verweilen.


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: Flüchtlinge gegen den Fachkräftebedarf oder eher: Schafft der deutsche Arbeitsmarkt das? Sönke Fock, Chef der Hamburger Arbeitsagentur, spricht im Interview mit Employland darüber, was zu tun ist, damit die berufliche Integration von Flüchtlingen gelingt. Auch interessant: Bereits bevor das Gesetz in Kraft trat, kam Kritik an dessen Regelungen auf – mehr dazu erfahren Sie hier.

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