Wer als ausländische Fachkraft vor Ort in Deutschland auf Jobsuche gehen möchte, der hat die Möglichkeit ein Visum zu beantragen, das genau diesem Zweck dient: Das Visum zur Arbeitsplatzsuche.
Akademiker mit ausländischem Abschluss
Als Akademiker mit einer ausländischen Qualifikation können Sie das Visum zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland (§ 18c Abs.1 AufenthG) beantragen. Mit diesem dürfen Sie für sechs Monate einreisen, um einen Job zu suchen.
Das sollten Sie wissen:
Während des Aufenthalts zur Arbeitsplatzsuche dürfen Sie nicht arbeiten und müssen Ihren Lebensunterhalt selbstständig sichern.
Ausländer mit deutschem Hochschulabschluss
Auch als Absolvent einer deutschen Hochschule können Sie Ihren Aufenthalt verlängern, um eine Arbeit zu suchen. Sie können die Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für qualifizierte Fachkräfte (§ 16 Abs. 4, AufenthG) beantragen, mit der Sie 18 Monate lang Zeit haben, im Inland eine Beschäftigung zu finden.
Beruflich Qualifizierte mit ausländischem Abschluss
Mit dem ausländischen Abschluss einer qualifizierten Berufsausbildung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, um einen Arbeitsplatz zu suchen (§§16 Abs. 5b und 17 Abs. 3, AufenthG).
Ihr Abschluss | Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche |
---|---|
Abschluss an deutscher Hochschule |
|
Ausländischer Hochschulabschluss, der mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist |
|
Ausländischer Abschluss einer qualifizierten Berufsausbildung |
|
Geschafft? Sie haben einen Job gefunden? Sehr schön.
Sie können in Deutschland einen Aufenthaltstitel zum Zwecke der Erwerbstätigkeit beantragen. Sie müssen nicht vorher ausreisen.
Gut zu wissen:
Das Visum zur Arbeitsplatzsuche ist auch die richtige Wahl, falls Sie für ein Vorstellungsgespräch nach Deutschland einreisen möchten. Denn: Reisen Sie mit einem Touristenvisum ein, können Sie das Visum nicht vor Ort in einen Aufenthaltstitel umwandeln. Das heißt, Sie müssen wieder ausreisen um anschließend einen Aufenthaltstitel beantragen zu können.
Alle Informationen rund um die Visabestimmungen erhalten Sie auf der Seite des Auswärtigen Amts.
Lesen Sie auch:
Visum zur Einreise zum Zwecke der Erwerbstätigkeit. Drittstaatenangehörige
Aufenthaltserlaubnis und Beschäftigungserlaubnis in Deutschland