Visum zur Arbeitsplatzsuche

Wer als ausländische Fachkraft vor Ort in Deutschland auf Jobsuche gehen möchte, der hat die Möglichkeit ein Visum zu beantragen, das genau diesem Zweck dient: Das Visum zur Arbeitsplatzsuche.

Akademiker mit ausländischem Abschluss

Als Akademiker mit einer ausländischen Qualifikation können Sie das Visum zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland (§ 18c Abs.1 AufenthG) beantragen. Mit diesem dürfen Sie für sechs Monate einreisen, um einen Job zu suchen.

Das sollten Sie wissen:
Während des Aufenthalts zur Arbeitsplatzsuche dürfen Sie nicht arbeiten und müssen Ihren Lebensunterhalt selbstständig sichern.

Ausländer mit deutschem Hochschulabschluss

Auch als Absolvent einer deutschen Hochschule können Sie Ihren Aufenthalt verlängern, um eine Arbeit zu suchen. Sie können die Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für qualifizierte Fachkräfte (§ 16 Abs. 4, AufenthG) beantragen, mit der Sie 18 Monate lang Zeit haben, im Inland eine Beschäftigung zu finden.

Beruflich Qualifizierte mit ausländischem Abschluss

Mit dem ausländischen Abschluss einer qualifizierten Berufsausbildung können Sie unter bestimmten  Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, um einen Arbeitsplatz zu suchen (§§16 Abs. 5b und 17 Abs. 3, AufenthG).

Ihr Abschluss Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche
Abschluss an deutscher Hochschule
  • Aufenthaltserlaubnis kann bis zu 18 Monate zur Suche eines entsprechenden Arbeitsplatzes verlängert werden ⇒wenn der Lebensunterhalt gesichert ist
  • Erwerbstätigkeit in diesem Zeitraum uneingeschränkt möglich (§ 16 Abs. 4,  AufenthG)
Ausländischer Hochschulabschluss, der mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist
  • Sechsmonatige Aufenthaltserlaubnis zur Suche eines angemessenen Arbeitsplatzes in Deutschland möglich ⇒ wenn der Lebensunterhalt gesichert ist (§18c Abs. 1, AufenthG)
Ausländischer Abschluss einer qualifizierten Berufsausbildung

Geschafft? Sie haben einen Job gefunden? Sehr schön.
Sie können in Deutschland einen Aufenthaltstitel zum Zwecke der Erwerbstätigkeit beantragen. Sie müssen nicht vorher ausreisen.

Gut zu wissen:
Das Visum zur Arbeitsplatzsuche ist auch die richtige Wahl, falls Sie für ein Vorstellungsgespräch nach Deutschland einreisen möchten. Denn: Reisen Sie mit einem Touristenvisum ein, können Sie das Visum nicht vor Ort in einen Aufenthaltstitel umwandeln. Das heißt, Sie müssen wieder ausreisen um anschließend einen Aufenthaltstitel beantragen zu können.

Alle Informationen rund um die Visabestimmungen erhalten Sie auf der Seite des Auswärtigen Amts.

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Visum zur Einreise zum Zwecke der Erwerbstätigkeit. Drittstaatenangehörige

Aufenthaltserlaubnis  und Beschäftigungserlaubnis in Deutschland