Rahmenbedingungen für die Zuwanderung von Fachkräften nach Deutschland

Mangelberufe Zuwanderung

Ob mit der Blue Card für Akademiker oder einem Aufenthalt für Nicht-Akademiker, ob mit dem Visum zur Arbeitsplatzsuche oder dem Gesetz zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse: Deutschland hat die Rahmenbedingungen für die Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten in den vergangenen fünf Jahren kontinuierlich verbessert, um im internationalen „war for talents“ erfolgreicher zu werden. Damit zählt Deutschland inzwischen zu den liberalsten OECD-Ländern, was die Zuwanderungsregeln angeht. Infos aus unserem Fact Sheet:

Blue Card für Akademiker aus Drittstaaten

Wer als Akademiker aus einem Nicht-EU-Land nach Deutschland einreisen und hier arbeiten möchte, kann die im Jahr 2012 eingeführte Blue Card beantragen. Voraussetzung ist ein Hochschulabschluss und ein Mindestjahresbruttogehalt von 50.800 Euro (2017). Für Akademiker, die eine Qualifikation im Bereich der deutschen Mangelberufe haben, ist die Gehaltsgrenze niedriger und liegt bei 39.624 Euro (2017).

Aufenthaltserlaubnis zur Jobsuche

Sie möchten in Deutschland arbeiten und haben noch keinen Job? Auch für die Jobsuche hat die Bundesregierung die Möglichkeit der Einreise geschaffen. Unter der Voraussetzung, dass Sie Ihren Lebensunterhalt eigenständig sichern, können Sie für sechs Monate mit dem Visum zur Arbeitsplatzsuche einreisen, um vor Ort einen Arbeitsplatz zu suchen (§ 18c Abs. 1 AufenthG).
Internationale Absolventen an deutschen Hochschulen haben inzwischen die Möglichkeit, für sogar 18 Monate ihre Aufenthaltserlaubnis zu verlängern, um eine Arbeitsstelle zu suchen, die ihrer Qualifikation angemessen ist (§ 16 Abs. 4 AufenthG).

Zuwanderung aus Drittstaaten in Ausbildungsberufe

Auch für Nicht-Akademiker aus Drittstaaten sind die Türen geöffnet worden: Wer in einem Ausbildungsberuf in Deutschland arbeiten möchte, kann hierfür eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, sofern der Beruf auf der sogenannten Positivliste steht. Das bedeutet, dass er von der Bundesagentur für Arbeit als ein Engpassberuf ermittelt wurde. Voraussetzung ist außerdem, dass Ihre Qualifikation mit der entsprechenden deutschen Qualifikation gleichwertig ist, also durch eine Gleichwertigkeitsprüfung im Rahmen des Anerkennungsgesetzes anerkannt wurde.

Weitere Infos finden Sie in unserem Fact Sheet „Rahmenbedingungen für die Zuwanderung verbessert“ in unserem Pressebereich neben weiteren Hintergrundinformationen zu den Themen Fachkräftemangel und Zuwanderung nach Deutschland.

Auch in unserem Blog: Sie haben besonders gute Chancen auf einen Job in Deutschland, wenn Sie in einem der Engpassberufe arbeiten möchten. In welchen Bereichen Arbeitgeber Probleme haben, vakante Positionen zu besetzen, lesen Sie in diesem Beitrag. Sie möchten Ihren ausländischen Abschluss anerkennen lassen? Lesen Sie wichtige Informationen zum Thema Anerkennung der Qualifikation.

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