Gesundheitsberufe: Anerkennungsverfahren verbessert

Schnellere Verfahren, weniger Verwaltungsaufwand, Berufszugang mit Teil-Qualifikation – die Anerkennungverfahren ausländischer Ausbildungen in den Gesundheitsberufen sind jetzt weiter verbessert worden.

Gesundheitsberufe sind besonders vom Fachkräfteengpass betroffen

Seit dem 23. April 2016 sind die Neuerungen des Bundes in Kraft. Damit wird die Mobilität von Fachkräften innerhalb der EU erleichtert. Und auch Angehörige aus Nicht-EU-Staaten profitieren von den Änderungen. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

 

Elektronischer Ausweis beschleunigt Anerkennung

Der Europäische Berufsausweis (European Professional Card, EPC) kann für Gesundheits- und Krankenpfleger/innen, Apothekerinnen und Apotheker sowie für Physiotherapeutinnen und -therapeuten beantragt werden. Der Berufsausweis ist eine elektronische Bescheinigung, der Angehörigen aus der EU sowie Vertragsstaaten des Abkommens über den EWR schnellere Anerkennungsverfahren mit weniger Verwaltungsaufwand ermöglicht. Die EU prüft derzeit, diesen Ausweis im Bereich der Gesundheitsberufe auch für Ärztinnen und Ärzte einzuführen.

Anerkennung auch ohne Sprachnachweis

Anträge auf Anerkennung in den Gesundheitsberufen können nicht mehr wegen noch fehlender Sprachkenntnisse zurückgewiesen werden. Die Gleichwertigkeit der beruflichen Qualifikation soll vor den sprachlichen Qualifikationen geprüft werden. Anerkennungssuchende aus EU– und Nicht-EU-Ländern haben die Möglichkeit, einen Antrag auf gesonderte Entscheidung über die Gleichwertigkeit der beruflichen Qualifikation zu stellen.

Berufszugang mit Teil-Qualifikation

Bürger/innen mit einem Diplom aus einem anderen EU-Land können einen partiellen Berufszugang erhalten, wenn sie in Deutschland für die Anerkennung der beruflichen Qualifikation Ausgleichsmaßnahmen absolvieren müssten. Sie können dadurch in dem Bereich, für den sie qualifiziert sind, tätig werden. In den Gesundheitsberufen des Bundes gilt dies für Psychotherapeut/-innen und Medizinisch-Technische Assistent/-innen, wenn die Teil-Qualifikation gleichwertig mit dem entsprechenden Teil der deutschen Ausbildung ist.

Vorwarnmechanismus sichert Verbraucherschutz

Eine weitere Neuerung ist ein Vorwarnmechanismus, der einen Austausch innerhalb der EU über Berufsverbote von Berufsangehörigen insbesondere der Gesundheitsberufe ermöglicht. Über das Informationssystem IMI (Internal Market Informationssystem) lassen sich außerdem im Anerkennungsverfahren gefälschte Qualifikationsnachweise dokumentieren. Der Vorwarnmechanismus soll zur Patientensicherheit und zum Verbraucherschutz beitragen.
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