Flüchtlinge – Arbeiten in Deutschland

Flüchtlinge haben je nach Aufenthaltsstatus unterschiedlichen Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.

Aufenthaltserlaubnis

Asylberechtigte, Personen mit anerkannter Flüchtlingseigenschaft und Kontingentflüchtlinge können ohne Einschränkungen eine Arbeit aufnehmen. Mehr lesen Sie hier.

Aufenthaltsgestattung

Wer eine Aufenthaltsgestattung hat, ist ein Asylbewerber, also im laufenden Asylverfahren. Nach einem dreimonatigen Arbeitsverbot ist er grundsätzlich berechtigt, zu arbeiten. Mehr lesen Sie hier.

Duldung

Wer eine Duldung hat, dessen Asylantrag wurde abgelehnt. Ein Geduldeter darf grundsätzlich nach Ende eines dreimonatigen Arbeitsverbots arbeiten. Mehr lesen Sie hier.

Beachten Sie: In reglementierten Berufen ist die Anerkennung der Qualifikation erforderlich. Infos finden Sie in diesem Flyer.

Lesen Sie auch:

Flüchtlinge beschäftigen – Internetseite mit Infos der Bundesagentur für Arbeit

Weitere Infos:

Bundesagentur für Arbeit

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge