EU- und EFTA-Bürger: Arbeitnehmerfreizügigkeit

EU- und EFTA-Bürger

Für Sie gilt die Arbeitnehmerfreizügigkeit, d.h. Sie benötigen als Bürger der EU (§ 2 FreizügG/EU) bzw. Bürger des EWR (§ 12 FreizügG/EU) und der Schweiz (§ 28 AufenthV):

  • kein Visum für die Einreise nach Deutschland
  • keine Arbeitserlaubnis für eine Arbeitsaufnahme in Deutschland
  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass

 

Weitere Infos:

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Bundesministerium des Innern