EU- und EFTA-Bürger
Für Sie gilt die Arbeitnehmerfreizügigkeit, d.h. Sie benötigen als Bürger der EU (§ 2 FreizügG/EU) bzw. Bürger des EWR (§ 12 FreizügG/EU) und der Schweiz (§ 28 AufenthV):
- kein Visum für die Einreise nach Deutschland
- keine Arbeitserlaubnis für eine Arbeitsaufnahme in Deutschland
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
Weitere Infos:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Bundesministerium für Arbeit und Soziales