Deutlich mehr Flüchtlinge mit Arbeitserlaubnis

Die Zahl der Asylbewerber und Geduldeten, die eine Arbeitserlaubnis erhalten haben, ist in den ersten vier Monaten dieses Jahres stark gestiegen: Die Bundesagentur für Arbeit (BA) verzeichnet eine Steigerung um rund 140 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Das berichtet die Thüringer Allgemeine.

 

Arbeitserlaubnis AsylbewerberRund 27000 Anträge auf die Zulassung zum Arbeitsmarkt sind demnach von Flüchtlingen bei der Behörde gestellt worden. Im Vorjahreszeitraum waren es nur 11.200. Circa drei Viertel der Anträge (20.300) wurden positiv beschieden: Noch während des Asylverfahrens konnten die Antragsteller eine Beschäftigung aufnehmen. Im Vorjahr mündeten 7700 Anträge in einen positiven Bescheid.

Den größten Zuwachs an Antragstellungen haben Berlin und Brandenburg

Die meisten Anträge auf eine Arbeitserlaubnis wurden gestellt in:

  • Bayern (6100)
  • Baden-Württemberg (5500)
  • Nordrhein Westfalen (5000)
  • Sachsen-Anhalt/Thüringen (537)

Geht es um den größten Zuwachs an Antragstellungen, stehen Berlin und Brandenburg an der Spitze: 1.268 Anträge im Jahr 2016 im Vergleich zu 354 in den ersten vier Monaten im Jahr 2015.

Gesamtzahl aus 2015 bereits nach vier Monaten fast erreicht

Die Zahl der erteilten Arbeitserlaubnisse (20.300) war in den ersten vierten Monaten dieses Jahres bereits beinahe so hoch wie die Zahl aller erteilten Arbeitserlaubnisse für Asylbewerber und Geduldete im gesamten Jahr 2015: Laut der Welt haben 21.600 Flüchtlinge und Geduldete im vergangenen Jahr von der Bundesagentur für Arbeit die Erlaubnis für die Aufnahme einer Arbeit bekommen. 2014 wurden demnach rund 8200 entsprechende Arbeitsgenehmigungen erteilt.

Die Flüchtlinge seien „mehrheitlich jung und gut motiviert“

Die Menschen, die nach Deutschland kommen, seien mehrheitlich jung und gut motiviert, zitiert die Thüringer Allgemeine eine BA-Sprecherin. „Unsere Erfahrung zeigt, dass viele von ihnen rasch Geld verdienen möchten, weil sie zum Beispiel die Familie in der Heimat unterstützen oder die Kosten der Flucht begleichen wollen.“ Grundsätzlich gelte Arbeit als der beste Weg zur Integration.

Ablehnungen sind zurückgegangen

Die Ablehnungsquote der Anträge hat sich laut BA im Vergleich zum Vorjahr verringert – um sieben Prozentpunkte auf knapp 25 Prozent. Ein relativ bedeutender Ablehnungsgrund seien unzumutbare Beschäftigungsbedingungen, etwa schlechte Bezahlung, aufgrund dessen jeder zehnte Antrag (10,4 Prozent) zurückgewiesen werde.

Die Vorrangprüfung habe keine wesentliche Relevanz bei den Ablehnungsgründen gehabt. Gemäß dieser prüft die BA, ob für die angestrebte Stelle kein Deutscher oder EU-Bürger zur Verfügung steht. Weniger als sieben Prozent der Anträge wurden aufgrund dieser Prüfung abgelehnt.

Zur Info:
Bei den Antragstellern handelt es sich um Personen, die sich im Asylverfahren befinden (Asylantragsteller) und jene, deren Asylantrag negativ beschieden wurde (Geduldete). Nach einem dreimonatigen Arbeitsverbot können diese eine Arbeitserlaubnis beantragen – keine generelle, sondern ausschließlich die Genehmigung für eine konkrete Tätigkeit.
Flüchtlinge, deren Asylanträge positiv beschieden wurden, müssen keinen Antrag auf eine Arbeitserlaubnis stellen. Sie haben einen uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt und können jede Tätigkeit ausüben, ohne die Ausländerbehörde und die Bundesagentur für Arbeit zu beteiligen.

Auch in unserem Blog: Mehr Infos zum Thema Arbeits- und Beschäftigungserlaubnis für Flüchtlinge erhalten Sie hier. In manchen Berufen ist die Anerkennung des ausländischen Abschlusses ein Muss, in anderen nützlich. Wie Unternehmen Flüchtlinge bei der Berufsanerkennung unterstützen können, erfahren sie in einer neuen Grafik.

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