Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung

Anerkennung qualifikation zuschuss

Wer eine Aufenthaltsgestattung hat, ist ein Asylbewerber, das heißt, er ist im laufenden Asylverfahren.
Für die ersten drei Monate gilt ein Arbeitsverbot. Danach können Asylbewerber für eine konkrete Beschäftigung eine Erlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen (§ 32 BeschV).

Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit

Die Ausländerbehörde leitet den Antrag an die Bundesagentur für Arbeit weiter, deren Zustimmung erforderlich ist.

Die Agentur prüft:

  • ob die Beschäftigungsbedingungen nicht ungünstiger sind als für inländische Arbeitnehmer
  • gegebenenfalls: ob die Stelle nicht durch einen inländischen Arbeitnehmer, einen EU-Bürger oder eine ausländische Person mit dauerhaften Aufenthaltsstatus besetzt werden kann (Vorrangprüfung) (§ 39 AufenthG)
Foto: Hongqi Zhang
Foto: Hongqi Zhang

Neues Integrationsgesetz

Aussetzung der Vorrangprüfung

Mit dem im August 2016 in Kraft getretenen Integrationsgesetz setzt die Vorrangprüfung für drei Jahre in Deutschland weitgehend aus. Konkret bedeutet das:
Sie entfällt in 133 der insgesamt 156 Bezirke der Bundesagentur für Arbeit.

In diesen Bezirken gilt die Vorrangprüfung weiterhin

In den folgenden 23 Agenturbezirken wird eine Vorrangprüfung weiterhin durchgeführt:

  • Bayern:  Aschaffenburg, Bayreuth-Hof, Bamberg-Coburg, Fürth, Nürnberg, Schweinfurt, Weiden, Augsburg, München, Passau, Traunstein
  • Nordrhein-Westfalen: Bochum, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Oberhausen, Recklinghausen
  • Mecklenburg-Vorpommern: Vollständig

Aufhebung der Vorrangprüfung

Die Vorrangprüfung entfällt (§32 BeschV) in den Agenturbeziken jedoch auch für Geduldete die

  • sich seit 15 Monaten in Deutschland aufhalten
  • die einen anerkannten oder vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss besitzen und eine dem Abschluss entsprechende Beschäftigung finden, die zu den deutschen Mangelberufen zählt
  • die einen deutschen qualifizierten Ausbildungsabschluss besitzen und eine diesem entsprechende Beschäftigung finden
  • die einen ausländischen Ausbildungsabschluss besitzen, der als gleichwertig anerkannt wurde und eine diesem entsprechende Beschäftigung finden, die ein Engpassberuf der Positivliste der Bundesagentur für Arbeit ist
  • die eine befristete praktische Tätigkeit ausüben, die für die berufliche Anerkennung erforderlich ist
  • die eine Beschäftigung bei ihrem Ehe- oder Lebenspartner oder Verwandten oder Verschwägerten ersten Grades aufnehmen

Aufhebung der Prüfung der Beschäftigungsbedingungen

Während die Vorrangprüfung entfällt, prüft die Bundesagentur für Arbeit weiterhin die Beschäftigungsbedingungen (§32 BeschV). Das heißt, die Zustimmung der Agentur ist weiterhin erforderlich. Nach 48 Monaten entfällt auch diese Prüfung. Dann kann die Ausländerbehörde die Aufnahme jeder Tätigkeit ohne Beteiligung der Arbeitsagentur erlauben.

 

Fluechtlinge arbeiten
Foto: Stephen Coburn

Ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit

Eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist für Asylbewerber nicht erforderlich (§ 32 BeschV) für

  • eine betriebliche oder schulische Berufsausbildung
  • Praktika zu Weiterbildungszwecken, Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Soziales Jahr
  • Hochqualifizierte, die die Voraussetzungen für eine Blaue Karte EU erfüllen

Weitere Infos:

BAMF: Zugang zum Arbeitsmarkt für geflüchtete Menschen

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