Was hat das Anerkennungsgesetz erreicht?

Drei Jahre sind inzwischen um: 2012 trat das Anerkennungsgesetz in Kraft, das es ausländischen Fachkräften erleichtern soll, die ausländische Qualifikation anerkennen zu lassen, um in Deutschland arbeiten zu können.
Und: Was hat sich seitdem getan?

Der Bericht zum Anerkennungsgesetz 2015 ist der zweite Bericht zum Anerkennungsgeschehen.
Er liefert Zahlen und Fakten zum Jahr 2013 und besagt, dass die Anerkennungsverfahren in Deutschland zunehmend an Interesse gewinnen, die Beratungs- und Informationsangebote zunehmend beansprucht werden und die Zahlen der Anerkennungsverfahren steigen. Der Bericht kommt zu folgendem Schluss:

„Die mit dem Anerkennungsgesetz geschaffenen Möglichkeiten zur besseren Verwertung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen in Deutschland greifen und die Umsetzung und Anwendung der Regelung funktionieren im Wesentlichen.“

 

Die wichtigsten Zahlen und Fakten zu den Anerkennungsverfahren im Jahr 2013

  • Seit 01. April 2012 bis 31. Dezember 2013 wurden insgesamt 24.466 Anträge auf ein Anerkennungsverfahren gestellt
  • Im Jahr 2013 wurden 16. 695 Anträge bearbeitet
  • Darunter waren 15.477 Neuanträge
  • Beschieden wurden 13. 344 Anträge

 

Ergebnisse der abgeschlossenen Anerkennungsverfahren im Jahr 2013

Beschiedene Anerkennungsverfahren 2013 
Ergebnis: Volle oder teilweise Gleichwertigkeit 96 %
Ergebnis: Volle Gleichwertigkeit 75 %
Ergebnis: Teilweise Gleichwertigkeit 21 %
Ergebnis: Ablehnung 4 %

 

  • 96% aller Verfahren wurden mit einem positiven Bescheid abgeschlossen – also mit einer vollen oder teilweisen Anerkennung
  • Darunter wurde bei 9.969 der Anerkennungsverfahren die volle Gleichwertigkeit beschieden, also rund 75%
  • Die meisten der abgeschlossenen Verfahren wurden für reglementierte Berufe durchgeführt: rund 78,2 %
  • Besonders hoch war hier der Anteil der medzinischen Gesundheitsberufe.
  • 62,9% der Anerkennungsverfahren bezogen sich auf die Berufe Arzt/Ärztin und Gesundheits- und Krankenpfleger/in

Quelle: Bericht zum Anerkennungsgesetz 2015

Hoher Anteil medizinischer Gesundheitsberufe unter den Anerkennungsverfahren

  • Insgesamt fielen 9888 der 11.868 positiv beschiedenen Anträge laut Statistischem Bundesamt auf den medizinischen Gesundheitsbereich
  • Darunter bezogen sich 6030 auf den Beruf Arzt/ Ärztin und 2751 auf den Beruf Gesundheits- und Krankenpfleger/in

 

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