Als Nicht-EU-Bürger in nicht-akademischen Berufen in Deutschland arbeiten? Ja!

Engpassberufe Mangelberufe Zuwanderung

Im internationalen „war for talents“ hat Deutschland seine Zuwanderungsgesetze liberalisiert. Mit der Blue Card wurde im Jahr ein Aufenthaltstitel für Akademiker aus Nicht-EU-Staaten eingeführt. Was aber, wenn Sie kein Akademiker sind oder der Beruf, den Sie studiert haben in Deutschland kein akademischer Beruf, sondern ein Ausbildungsberuf ist? Auch hier gibt es seit 2013 Neuerungen, die für Nicht-EU-Bürger den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt ermöglichen. Wenn Ihr Beruf ein Mangelberuf in Deutschland ist, können Sie in Deutschland arbeiten. Infos aus unserem Fact Sheet

Das deutsche duale Ausbildungssystem findet nicht immer ein Pendant im Berufsbildungssystem anderer Länder, das ist sogar eher selten der Fall. So ist zum Beispiel der Beruf des Krankenpflegers in vielen Ländern ein akademischer Beruf, in Deutschland aber erlangt man die entsprechende Qualifikation über eine Berufsausbildung. Bis zum Jahr 2013 war die Zuwanderung für Nicht-EU-Bürger in Ausbildungsberufe in Deutschland nicht möglich. So hatten Sie als Metallbauer, Elektroniker oder als Klempner grundsätzlich keine Chance, einen Job in Deutschland aufzunehmen – und auch nicht als Krankenschwester. Das hat sich mit der Neuerung der Beschäftigungsverordnung im Jahr 2013 geändert.

Positivliste: Zuwanderung aus Drittstaaten in Mangelberufe möglich

Deutschland ist auf Fachkräfte aus aller Welt angewiesen, denn es besteht ein Fachkräftemangel vor allem im Bereich der Mathematiker, Informatiker, Naturwissenschaftler und Techniker (MINT) und im Gesundheits- und Pflegebereich. Der Mangel an Fachkräften zeigt sich längst nicht nur im akademischen Bereich. Vor allem auch im Bereich der nicht-akademischen Fachkräfte zeigt sich und wächst der Bedarf an Arbeitskräften.

Gesundheits- und Pflegebereich Fachkraeftemangel Krankenpfleger
Berufe der Krankenpflege stehen auf der Positivliste Foto: bowdenimages

Diese Mangelberufe ermittelt die Bundesagentur für Arbeit (BA) halbjährlich und veröffentlicht sie in der sogenannten Positivliste.
Und eben in genau die Ausbildungsberufe, in denen ein Fachkräfteengpass herrscht, ist die Migration für Nicht-EU-Bürger seit Inkrafttreten der Neufassung der Beschäftigungsverordnung möglich. Die Besetzung der offenen Stellen in diesen Berufen mit ausländischen Bewerbern gilt für die BA als „arbeitsmarkt- und integrationspolitisch verantwortbar“. Die BA gibt grundsätzlich ihre Zustimmung für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach § 18 AufenthG. Außerdem fällt die Vorrangprüfung weg, bei der normalerweise geprüft wird, ob bevorrechtigte Deutsche oder EU-Bürger zur Verfügung stehen.
Eine Prüfung der Beschäftigungsbedingungen findet dennoch statt: Sie als Nicht-EU-Bürger dürfen nicht zu ungünstigeren Bedingungen beschäftigt werden als eine vergleichbare
deutsche Fachkraft, so dürfen Sie zum Beispiel nicht schlechter bezahlt werden.

Voraussetzung: Anerkennung Ihrer ausländischen Qualifikation

Eine weitere Voraussetzung ist: Sie müssen über eine mindestens zweijährige Berufsausbildung, eine Meister- oder Techniker-Weiterbildung, ein Fachhochschul- oder Hochschulabschluss oder eine vergleichbare Qualifikation verfügen. Und Ihre Qualifikation muss anerkannt sein.
Unter der Anerkennung einer ausländischen Qualifikation versteht man die Anerkennung der Gleichwertigkeit: Die zuständige Anerkennungsstelle prüft, ob Ihr Abschluss gleichwertig ist mit dem deutschen Referenzberuf. 2012 wurde das Anerkennungsgesetz eingeführt, das die Anerkennung von Auslandsqualifikationen erleichtern soll.

Die Anerkennungsstelle erkennt in einem Anerkennungsverfahren Ihren Abschluss an, wenn sie keine wesentlichen Unterschiede feststellt. Stellt sie wesentliche Unterschiede fest, dann kann sie eine „Teilanerkennung“ aussprechen.  Ist das Ergebnis zunächst eine teilweise Anerkennung, stellt die Anerkennungsstelle die einzelnen vorhandenen Qualifikationen im Bescheid dar, beschreibt die Defizite, zum Beispiel fehlende theoretische Kenntnisse, praktische Fertigkeiten, sprachliche Defizite oder mangelnde Erfahrungen in der Berufsausübung. Durch Nachqualifizierungen können Sie dann die volle Anerkennung erhalten. Welche Ausgleichsmaßnahmen für den Erhalt einer vollen Anerkennung erforderlich sind, nennt die Anerkennungsstelle in Ihrem Bescheid.

Aufenthalt in Deutschland zur Teilnahme an Ausgleichsmaßnahmen

Um diese Nachqualifizierungen umzusetzen, können Sie für bis zu 18 Monate nach Deutschland einreisen (§17a AufenthG). Haben Sie die volle Anerkennung erhalten, können Sie Ihren
Aufenthalt um ein Jahr verlängern, um einen Ihrer Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatz zu suchen.

Deutschkurs Anerkennung Qualifikation
Während der Ausgleichsmaßnahme für die Anerkennung der Qualifikation in Deutschland wie einem Deutschkurs ist es möglich, als Helfer zu arbeiten Foto: g-stockstudio

Sie haben die Möglichkeit, während der Ausgleichsmaßnahme in Deutschland als Helfer zu arbeiten – und zwar zeitlich unbegrenzt. Voraussetzung ist, dass Ihnen ein verbindliches Arbeitsplatzangebot in dem Beruf vorliegt, für den Sie die Anerkennung betreiben. Außerdem muss die Helfertätigkeit fachlich eng mit diesem Beruf zusammenhängen. Ein Krankenpfleger beispielsweise, dem für den Erhalt der vollen Anerkennung lediglich Deutschkenntnisse fehlen, kann in Deutschland während des Sprachkurses als Krankenpflegehelfer arbeiten. Eine weitere Möglichkeit sind Praktika im Rahmen der Bildungsmaßnahmen.

Sonderregelungen für Nicht-EU-Bürger im Gesundheits- und Pflegebereich

Gesundheits- und Pflegefachkräfte aus Ländern, in denen im Gesundheitsbereich ein Fachkräftemangel besteht, können sich nur eigenständig bei Arbeitgebern in Deutschland bewerben oder sich bei der Bundesagentur für Arbeit anmelden und vermitteln lassen. Private Unternehmen dürfen entsprechende Fachkräfte nicht vermitteln (§ 38 BeschV). Eine Liste der betroffenen Länder hat die Global Health Workforce Alliance herausgegeben.

Auch in unserem Blog: Im Rahmen des punktebasierten Modellprojekts (PuMa) in Baden-Württemberg, erhalten Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten mit einem anerkannten Berufsabschluss die Chance, in einem Ausbildungsberuf in Deutschland zu arbeiten, der nicht auf der Positivliste steht. Infos finden Sie hier.
Alles rundum die Anerkennung der ausländischen Qualifikation finden Sie hier. Was ist die Positivliste, welche Berufe stehen drauf? Erfahren Sie es hier.

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