Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung dient dazu, die Versicherten im Fall der Pflegebedürftigkeit abzusichern und ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu führen.
Allen Krankenkassen sind Pflegekassen angegliedert, das heißt: Wer krankenversichert ist, ist auch pflegeversicherungspflichtig.

 

Pflegeversicherung: Sach- und Geldleistungen

  • Die Pflegeversicherung ist keine Vollversicherung, sondern eine Grundsicherung, die mit Hilfeleistungen unterstützt.
  • Sie sichert die Versicherten durch Sach- und Geldleistungen ab.
  • Welche Leistungen Pflegebedürftige erhalten, hängt von der Schwere der Hilfsbedürftigkeit ab, die in drei Pflegestufen unterschieden wird.
  • Pflegebedürftige können im ambulanten Bereich, also für die Pflege zu Hause, Pflegegeld oder professionelle Pflegedienste in Anspruch nehmen.
    Reicht die häusliche Pflege nicht aus, übernimmt die Pflegekasse teilweise die Kosten für die Pflege in teil- oder vollstationären Einrichtungen.

Der Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt 2,35 Prozent.

Weiterführende Informationen finden Sie hier:

Deutsche Sozialversicherung

Bundesministerium für Gesundheit