Gesetzliche Unfallversicherung

Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung ist, Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten vorzubeugen und bei Eintritt eines solchen Falles die Gesundheit und berufliche Leistungsfähigkeit des Versicherten wiederherzustellen.

Die Unfallversicherung zahlen nicht Sie, sondern Ihr Arbeitgeber. Er führt den Beitrag an die Berufsgenossenschaft ab.

Unfallversicherung: Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten

Der Versicherungsschutz umfasst Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten.

  • Arbeitsunfälle:
    Unfälle bei der Arbeit und auf Dienstwegen
  • Wegeunfälle:
    Unfälle auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeit
  • Berufskrankheiten:
    Durch die berufliche Tätigkeit verursachte Krankheiten, die in der Berufskrankheiten-Verordnung vom Gesetzgeber verzeichnet sind.

Entschädigung: Angehörige und Hinterbliebene

Außerdem umfasst der Versicherungsschutz, den Verletzten, seine Angehörigen oder Hinterbliebene zu entschädigen. Die Leistungen richten sich nach dem Einzelfall und umfassen die berufliche und medizinische Rehabilitation, Übergangsgelder oder eine Rente.

Weitere Infos:

Die gesetzliche Unfallversicherung

jurablogs