Nachzug von ausländischen Kindern zur Familie in Deutschland (Familiennachzug). Drittstaatenangehörige

Ihr Kind kann zu Ihnen nach Deutschland nachziehen (§ 32, AufenthG), wenn

  • es minderjährig ist, das heißt, bis zum 18. Lebensjahr
  • es ledig ist
  • Sie (oder Ihr Lebenspartner) personenberechtigt sind
  • Sie eine Niederlassungserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU oder Blaue Karte EU besitzen
  • der Lebensunterhalt gesichert ist
  • ausreichender Wohnraum vorhanden ist
Familiennachzug ausländische Fachkräfte
Bis zum 18. Lebensjahr können Kinder zu ihren Eltern nach Deutschland nachziehen
Wichtig:
Zu den oben genannten Voraussetzungen kommen weitere Kriterien hinzu, wenn

  • Ihr Kind das 16. Lebensjahr vollendet hat und
  • nicht gemeinsam mit Ihnen nach Deutschland zieht:

 In diesem Fall ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn

  • Ihr Kind die deutsche Sprache beherrscht oder
  • gewährleistet ist, dass Ihr Kind sich aufgrund seiner Ausbildung beziehungsweise seiner  bisherigen Lebensverhältnisse in die Lebensverhältnisse in Deutschland integrieren kann.

Ausnahme:
Diese Voraussetzung gilt nicht, wenn

  • Sie oder Ihr Ehe-/Lebenspartner eine Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte (§ 19, AufenthG) oder eine Blaue Karte EU (§ 19a, AufenthG) besitzen.
  • Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 1 oder 2. (aus humanitären Gründen, AufenthG) oder eine Niederlassungserlaubnis nach §26 Abs. 3 (AufenthG) besitzen.

 

Darüber hinaus liegt es im Ermessen der Ausländerbehörde Ihrem Kind eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn es sich um einen Härtefall handelt.

Beachten Sie:
Eine gemeinsame Verlegung des Lebensmittelpunktes bedeutet, dass die Familienangehörigen jeweils innerhalb eines überschaubaren Zeitraums (in der Regel drei Monate) nach Deutschland ziehen.

Nachzug von Kindern: Rechtliche Grundlagen

Informationen zu den rechtlichen Grundlagen der Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug, zum Antrag, zur Erwerbstätigkeit finden sich im Beitrag zum Familiennachzug. Die allgemeinen Grundlagen gelten entsprechend für den Kindernachzug.

 

 

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